Die letzte Flurbereinigung
FA12-2020
Die letzte Flurbereinigung
Auszug
Quelle: Prospekt Landratsamt Main-Tauber-Kreis und Vermessungs-
und Flurneuordnungsamt, mit freundlicher Genehmigung 2013
In zahlreichen Terminen vor Ort und im Gelände wurden alle
Planungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, den
Vertretern der Stadt Creglingen und anderen Behörden und
Organisationen erörtert und diskutiert. Dabei wurden in allen
Fällen zufriedenstellende Lösungen oder Kompromisse
erreicht.
Das vorhandene Wegenetz wurde, dort wo notwendig, durch
den Aus- oder Neubau von Feldwegen ergänzt. Die dazu
notwendigen Bauarbeiten hat der Verband der Teilnehmer-
gemeinschaft (VTG) zusammen mit dem Vorstand der Teil-
nehmergemeinschaft (TG) organisiert. Die Arbeiten vor Ort
führten kompetente Baufirmen aus.
Die Bewertung der Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet
dient dazu, eine wertgleiche Landabfindung zu gewährleisten.
Zur Wertermittlung werden neutrale Sachverständige mit
einschlägiger Erfahrung hinzugezogen. Mitglieder des
Vorstands der Teilnehmergemeinschaft nehmen daran teil, weil
sie mit der Örtlichkeit besonders vertraut sind.
Vermessungsarbeiten
Einsatz modernster Geräte (GPS
Landwirtschaft
Durch den Ausbau des Wegenetzes und ein großflächige
Zusammenlegung wurden gute Voraussetzungen für ein
wirtschaftliches Arbeiten geschaffen.
Landschaftspflege
Zur Schaffung von neuen Lebensräumen für Flora und Fauna
wurden entlang von Gräben und Wegen in gemeinschaftlicher
Arbeit Hecken und Bäume gepflanzt. Neu angelegte
Grünbereiche wurden mit vorhandenen Strukturen vernetzt.
Gleichzeitig gewann das Landschaftsbild an Attraktivität.
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Am Wasserschloss und am Fasanengarten informieren Infor-
mationstafeln über ein touristisches Kleinod. Sie wurden in
Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt gestaltet und
aufgestellt. Das Areal ist ein einmaliges gartenbaugeschicht-
liches Dokument, das von Überplanungen und Überbauungen
über vier Jahrhunderte verschont blieb.
TEILNEHMER:
182 Verfahrensbeginn - 176 Verfahrensende
GESAMTFLACHE 1049 ha
Waldmannshofen (und Sechselbach) 899 ha
Reinsbronn 7 ha
Aub und Baldersheim 43 ha
Buch 6 ha
Hemmerrsheim 16 ha
Auernhofen 76 ha
AUSBAULEISTUNGEN (in km)
Asphaltwege Neubau 7,4 km
Asphaltwegelnstandsetzung 6,8 km
Schotterwege Neubau 6,1 km
Schotterwege lnstandsetzung 0,9 km
Grünwege Neuanlage 15,9 km
PFLANZUNGEN
Gehölzstreifen 1,9 km
Saum-/Krautstreifen,Sukzessionsfläche 8 ha
Feldgehölze 17 ar
Obstbäume 130 St.
Einzelbäume 12 St.
KOSTEN UND FINANZIERUNG
Zuschuss 74 % (111.000,- mit 100 %)
Gesamtkosten 2.032.900,-
Beträge Dritter 53.700,-
Zusätzliche Deckungsmittel 44.000,-
Zuschussfähige Gesamtkonsten 1.935.200,-
Zuschüsse (Bund, Land, EU) 1.461.000,-
Freiwillige Beiträge zur Senkung der Teilnehmerbeiträge
79.000,-
Teilnehmerbeiträge 395.200,-
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis,
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
ZEITPLAN -Feldbereinigung
Termin nach §§ 5.1 und 5.2 FlurbG
1997
Anordnungsbeschluss
1997
Vorstandswahl
1998
Wertermittlung
1998-
1999
Anordnungsbeschluss zur Dorf-
bereinigung
1999
Feststellung der Wertermittlung
2001
Zuteilungsentwurf
2002-
2003
Genehmigung des Ausbauplans
2003
Durchsicht des Zuteilungsentwurfs
2003
Genehmigung des Kosten-
und Finanzierungsplans
2004
Vorläufige Besitzeinweisung
2004
Aufstellung des
Zusammenlegungsplans
2005-
2006
Genehmigung des
Zusammenlegungsplans
2006
Anhörungstermin nach § 59
2007
Ausführungsanordnung nach § 61
2011
Eintritt neuer Rechtszustand
2012
Unterlagen zur Berichtigung
der öffentlichen Bücher
2013
Schlussfeststellung (geplant)
2014
Angaben zum Verfahren
Kurzbeschreibung der Ziele und Besonderheiten des Verfahrens - Feldbereinigung
Neuordnung der feldbereinigten Feldlage der Gemarkung Waldmannshofen und angrenzender bayerischer Gebietsteile. Anlage eines Biotopverbundsystems.
Beteiligte Gemeinden: Stadt Creglingen, Creglingen-Waldmannshofen, Markt Aub, Markt Hemmersheim, Auernhofen
Creglingen-Waldmannshofen - Main-Tauber-Kreis, Zusammenlegungsbeschluß vom 1.12.1997 -Auszug-
Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim ordnet hiermit die Zusammenlegung Creglingen-Waldmannshofen nach § 91 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), an.
Für die einzubeziehenden bayerischen Flurstücke haben das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Ministerium Ländlicher
Raum Baden-Württemberg in gegenseitigem Einvernehmen das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg in Kornwestheim als
zuständige obere Flurbereinigungsbehörde (§ 3 Abs.3 FlurbG) bestimmt. Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg hat das Amt für
Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim als zuständige Flurbereinigungsbehörde bestimmt.
Das Zusammenlegungsgebiet umfaßt:
VOM LAND BADEN-WÜRTTEMBERG, REGIERUNGSBEZIRK STUTTGART, MAIN-TAUBER-KREIS
von der Stadt Creglingen, die Gemarkung Waldmannshofen außer den Ortslagen Waldmannshofen und Sechselbach, Teile der Gemarkung Reinsbronn (Flur
Niedersteinach), Teile der Gewanne Hessenfeld, Vordere Leite, Mittlere Leite und Hintere Leite, Teile der Gemarkung Frauental, Im Gewann Heidelfeld die K 2894 und
Weg Flst.Nr. 302
VOM FREISTAAT BAYERN, REGIERUNGSBEZIRK UNTERFRANKEN,LANDKREIS WÜRZBURG
von der Stadt Aub, Teile der Gemarkung Aub, Teile der Gewanne Schimmel, Ochsenwasen, In der Langen Läng, Teile der Gemarkung Baldersheim, das Gewann
Baldersheimer Feld
von der Gemeinde Bieberehren, Teile der Gemarkung Buch, Teile der Gewanne In der Tagereise, Im mittleren Rot, Im hinteren Rot
VOM FREISTAAT BAYERN, REGIERUNGSBEZIRK MITTELFRANKEN, LANDKREIS NEUSTADT/AISCH-BAD WINDSHEIM
von der Gemeinde Hemmersheim, Teile der Gemarkung Hemmersheim, Teile der Gewanne Ochsenwasen und Pflaumäcker
von der Gemeinde Simmershofen, Teile der Gemarkung Auernhofen, die Gewanne Rotmörtel, Eggerten, Im Loch, Hölle, Schwarzwiesen, Schwarzfeld, Teile der Gewanne
Auber Straßfeld, Im Haig, Rotwiesen, Im Land, Holzfeld, Spitaläcker.
Es wird mit einer Fläche von rd. 1045 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 1.12.1997 ersichtlich.
Begründung zum Zusammenlegungsbeschluß -Auszug-
Die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung nach §§ 91-93 FlurbG liegen vor:
Die Verhältnisse in der Feldflur wirken sich nachteilig auf die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft aus. Die meisten Grundstücke sind für eine
rentable landwirtschaftliche Nutzung zu klein und oft ungünstig geformt. Die von den einzelnen Betrieben bewirtschafteten Flächen (Eigentum und Pacht) liegen nach
Aussagen der landwirtschaftlichen Vorplanung häufig über das ganze Zusammenlegungsgebiet zerstreut (Besitzzersplitterung). Als Folge davon ist die Bewirtschaftung
der Grundstücke mit hohen unrentierlichen Kosten, vor allem durch die großen Zwischenfeldentfernungen, verbunden. Eine großzügige Zusammenlegung und
zweckmäßigere Gestaltung des zersplitterten Grundbesitzes ist daher dringend erforderlich.
Viele Grundstücke können wegen ihrer Größe und Lage oder sonstigen Beschaffenheit nicht in einer für den Besitzer zweckmäßigen Weise genutzt werden. Eine
Entflechtung und Neuordnung des Grundbesitzes zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten ist deshalb geboten; z.B. durch Zusammenfassung von eigengenutzten
bzw. zu verpachtenden Grundstücken. Das vorhandene Wegenetz genügt dem Umfang nach überwiegend den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft.
nordwestliche Markung Waldmannshofen
Karten der Bodenwertermittlung im Jahr 2001
südwestliche Markung
nordöstliche Markung Waldmannshofen
Karten der Bodenwertermittlung im Jahr 2001
südöstliche Markung
Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) - Main-Tauber-Kreis Flurbereinigungsbeschluß vom 19.11.1999 -Auszug-
1. Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim ordnet hiermit die Flurbereinigung Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) als vereinfachtes
Verfahren nach § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), geändert durch Gesetz vom 23.8.1994 (BGBl. I S.
2187), an.
Das Flurbereinigungsgebiet umfaßt die Ortslage von Waldmannshofen mit Ausnahme des Flurstücks Nr. 346. Alle anderen angrenzenden Flurstücke liegen im
Zusammenlegungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen.
Es wird mit einer Fläche von rd. 26 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 19.11.1999 ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind
Bestandteile dieses Beschlusses.
Begründung zum Flurbereinigungsbeschluß der Flurbereinigung Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) Main-Tauber-Kreis -Auszug-
1. Das Flurbereinigungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) dient dazu, daß Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der
Agrarstrukturverbesserung im Orts- und Ortsrandbereich, der Dorfentwicklung, der naturnahen Entwicklung eines Fließgewässers, des Naturschutzes und der
Landespflege sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
Weiterhin plant die Stadt Creglingen auf der Grundlage ihres Dorfentwicklungskonzeptes Maßnahmen der Dorferneuerung durchzuführen, die teilweise erst durch eine
Bodenordnung in den betroffenen Bereichen ermöglicht werden.
Ziel ist dabei, die Wohn- und Arbeitsbedingungen wesentlich zu verbessern.
Auch sollen ungünstig geformte Grundstücke in Größe und Zuschnitt verbessert, sowie teilweise vorhandene Besitzzersplitterungen beseitigt werden. Ferner werden alle
Grundstücke erschlossen. Zudem wird eine umfassende Bodenordnung im Ortsbereich durchgeführt.
2. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert, sowie Maßnahmen zur Gestaltung der Ortslage nach einem
Grünordnungsplan und zur Gestaltung des Übergangs von der Orts- in die freie Feldlage sowie zur Erholungsvorsorge durchgeführt.
3. Durch das Flurbereinigungsverfahren ist auch eine Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung zu erwarten.
Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung hat in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur
und der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde allgemeine Leitsätze aufgestellt über die in der Flurbereinigung zu berücksichtigenden Belange und die
voraussichtlich zu verwirklichenden Maßnahmen und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge. Diese Abstimmung richtet sich nach der
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der
Flurbereinigung vom 30. Januar 1986, Az. 46-4650 (GABl. 1986 S. 345).
Danach sind die geplante Agrarstrukturverbesserung und die Belange der Landschaftspflege ausgewogen miteinander zu verbinden.
Das Flurbereinigungsgebiet wird unter Beachtung der bestehenden Landschaftsstruktur neu gestaltet; dabei sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft
und Ortsbild nachhaltig gesichert werden.
Dabei ist den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Denkmalschutzes und der Erholung Rechnung zu tragen.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensart: Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche: 26 ha
Anzahl Teilnehmer: 71
Kosten: 0,2 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss: nach derzeit geltenden Richtlinien ist ein Zuschuss von 72% zu erwarten, Förderung durch EU (ELER)
Kurzbeschreibung der Ziele und Besonderheiten des Verfahrens
- Neuordnung der Ortslage von Waldmannshofen
- Unterstützung bei der Umsetzung des Dorfentwicklungskonzetes durch umfassende Bodenordnung
- Erschließung der Grundstücke
Zur aktuellen Flurbereinigung der Ortslage
Natura 2000 “Wiesenweihe Taubergrund”
Quelle
Das Vogelschutzgebiet liegt auf Flächen der Städte Creglingen und Igersheim sowie von und Wittighausen. Es umfasst eine Fläche von insgesamt 1.695,1 ha. Der
Waldmannshöfer und Sechselbacher Anteil beträgt 733 ha. Die Einbindung der Bevölkerung in die Erstellung des Managementplanes fand an der
Informationsveranstaltung am 20.01.2011 in Waldmannshofen statt.
Mit einem Managementplan wurde ein Maßnahmekonzept im Landschaftsplan Creglingen aufgesetzt.
Dieser Plan umfasste:
Maßnahmen zur Erhaltung und zur Pflege der Landschaft
Schutz der Streuobstwiesen, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südlich Waldmannshofen
Nutzungsregelungen zur Erhaltung und Pflege der Landschaft
Obstbaumreihe, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südwestl. Waldmannshofen
Streuobstwiesen, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südlich Waldmannshofen und bei
Sechselbach
Maßnahmen zur Entwicklung der Landschaft
Ergänzung der Allee, Anlage eines Krautsaumes, nördl. Waldmannshofen
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen Weg, nördl. Waldmannshofen
Anlage einer Baumreihe mit Krautsaum im Wechsel mit Hecken, Weg nördl. Waldmannshofen
Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität, Anlage eines Saum entlang des Gewässers, Bepflanzung mit
Einzelgehölzen, nördl. Waldmannshofen
Ergänzung der Obstbaumreihe mit Krautsaum westl. u. nordwestl. Waldmannshofen
Bachrenaturierung am Rendelbach
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen, westl. Waldmannshofen
Ergänzung der Baumreihe und Anlage eines Krautsaums, westl. Waldmannshofen
Anlage einer Feldgehölzinsel mit Saum, westl. Waldmannshofen
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen entlang Graben, westl. Waldmannshofen
Anlage einer Baumreihe mit Krautsaum zwischen Sechselbach und Waldmannshofen
Anlage einer Allee mit Krautsaum zwischen Sechselbach und Waldmannshofen
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südwestl. Waldmannshofen
Ergänzung der Allee und Anlage eines Krautsaums südwestl. Waldmannshofen
Anlage einer Feldgehölzinsel mit Saum östlich Waldmannshofen
Einbindung des Siedlungsrands mit Hecken und Baumreihen um das geplante Gewerbegebiet bei
Sechselbach
Anlage einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese östlich Sechselbach
Anlage eines Krautsaums mit einzelnen Gehölzen südwestl. Sechselbach
Grabenrenaturierung Sechselbacher Graben
Anlage einer Allee mit Krautsaum Sechselbach nach Süden
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südlich Sechselbach
Anlage einer Allee mit Krautsaum östlich des Lohrhofs
Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität, Anlage eines Saum entlang des Gewässers, Bepflanzung mit Einzelgehölzen, Rohrenbach
Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südlich von Sechselbach
Maßnahmen zur Nutzungsregelungen zur Entwicklung der Landschaft
Umwandlung von Äckern in extensives Grünland, nordwestl. Waldmannshofen, am Rendelbach, entlang des Grabens südlich von
Sechselbach, entlang des Gewässers, zumindest im Gewässerrandstreifen am Rendelbach
Grabenunterhaltung reduzieren, Uferrandstreifen entwickeln, südlich von Waldmannshofen.
Auswirkung auf einen Standort für Windkraftanlagen
Begründung zum Teilflächennutzungsplan Windkraft 7-2013 der Stadt Creglingen
Für eine Nutzung von Standorten für Windkraftanlagen gibt die Stadt Creglingen an:
mit dem Ausweis des EU Vogelschutzgebietes: Beachtung der Naturschutzbelange, konkret die Einzelfallprüfung,
Flächenfreihaltung
mit der Beachtung von Brutplätzen und Habitaten streng geschützter Vogel- und Fledermausarten: Einzelfallprüfung und
artenspezifischer Abstand.
Damit sollte sich der Standort eines Windkraftrades auf Waldmannshöfer Markung erledigt haben und sich hier Mensch
und Natur nicht richtungsweisenden Entscheidungen Dritter unterordnen müssen.