Feuerwehr Chronologie
Die ersten Aufzeichnungen zu den Einrichtungen in den Dörfern,
zu den notwendigen Regeln oder zu den Menschen finden wir
in den Protokollbüchern der Gemeinde.
19.4.
Das "Gemeindsgebäude Feuerhäuslein gnant sey zur Aufbewahrung der Feuerleiter, Haken und der
Totenbahre bestimmt nur aber gegenwärtig in einem ganz verdorbenen Zustand daß die Geräthschaften durch
den eindringenden Regen Schaden leiden. Eine Ausbesserung desselben würde nicht mehr möglich werden, da
das Holzwerk ziemlich verfault ist. Ferner mangelt dem hiesigen Ort an Gefängnis zur Arestanlegung für
wiederspänstig Ungehorsame, welches schon lange zeit eingegangen ist."
Es wird beschlossen, einen Riß und Überschlag für ein Gebäude zu fertigen und dem Oberamt zur
Genehmigung vorzulegen.
7.5.
Ein Feuerläufer ist verstorben. Der Gemeinderat bestellt einen "hießigen Unterthanen". "Derselbe wurde
über seine Obliegenheit gehöhrig belehrt und in dieser Eigenschaft verpflichtet. So bestehen nun die
Löschmannschaften die auswärts abgehen aus 5 Personen".
Ein Feuerläufer ist als Fahnenträger benannt.
7.8.
Der Bau des neuen Feuerhäuschens ist fertig. Die Hölzer des Alten werden in öffentlichem Aufstrich
versteigert. Am 1.10. wurde beurkundet, dass weitere 4 Stämme aus dem "Gemeinds-Tannenwäldchen"
benötigt wurde und die "den Stämmen abfälligen Spälzer hat man heute zu
öffentlich Aufstrich ausgesetzt".
Bei einer Aufnahme ins Ortsbürgerrecht Waldmannshofen wird neben dem Setzen
Zweier Fruchtbarer Bäume auf der Allmende die Pflicht auferlegt, "sich einen
Feuer-Eymer anschaffen".
Bei einer Zuwanderung aus Ermetzhofen nach Sechselbach "solle sein nahme in der Bürgerliste und
Feuerrotte eingetragen werden".
Aus der Aufnahme eines jüdischen Bürgers in die Ortsbürgerrechte entnimmt man: "trifft ihn die Reihe als
Feuerläufer, so kann er die Stelle nicht von sich weisen sondern muss einen Ersatzmann stellen.
22.2.
Das Oberamt erläßt eine Verordnung. Danach wurde befohlen, dass jeder Bürger bis zum 15. März
einen "guten feuereymer" auf dem Rathaus zu liefern habe bei 1 Gulden Strafe. Die Aufbewahrung der
Feuereimer hatte dann im Rathaus zu erfolgen.
21.11. Aus der “Feuerlöschanstalt” und dem Amt als Feuerläufer scheiden nach “langer Zeit” bzw.
nach 8 Jahren zwei Männer aus. Bei der sofort durchgeführten Wahl besteht die Löschmannschaft
wieder aus 5 Mann. Christoph Semmert wird als Obmann bezeichnet. Dieser führt dann 1836 den
Titel Hauptmann.
Als Rottenmannschaft der Feuerläufer werden die 5 Mann bezeichnet.
9.5. Christoph Semmert als Feuer-Hauptmann und zwei weitere Männer bringen vor, dass sie ihren
Dienst als Feuerläufer schon 5 Jahre geleistet haben und bitten um Entlassung ihrer Pflicht. Da nun
mehrere junge Männer vorhanden sind in diese Stelle zu treten, wurden 3 junge Männer eingewiesen
und verpflichtet. Georg Seubert wurde als Feuer-Hauptmann bestimmt.
1.5. Die 5 Feuerläufer bitten um ihre Entlassung, da jetzt viele junge Bürger vorhanden sind. Es werden auf
Handtreue 5 Mann eingewiesen.
"Die Feuergeräthschaften die Leitern und Haken sind durch Länge der Zeit in einen unbrauchbaren Zustand
gekommen". Der Gemeinderat beschließt Neue anzuschaffen. Beide Wagnermeister wurden zum Bieten
vorgeladen. "Es wurde bedungen, daß eine Leiter 40 Schuh und die zweite
36 Schuh in der Länge haben müssen dergleich auch die Haken übrigens
muß gutes Holz dazu verwendet werden. Die Leitern müssen mit eisernen
Haken versehen werden."
In der Nacht zum 10. Mai 1847 ist ein Brand ausgebrochen.
27.5. Den Brand vor wenigen Tagen und die Wünsche der Bürger haben Gemeinderat und
Bürgerausschuss veranlasst, einen Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer Feuer-
Lösch-Maschine zu fassen. Nachdem die Gemeinde durch "bedeutende
Gemeindeschulden, Ablösung der Grundherrlichen Frohnen und Frohn-Surogate,
außerordentliche Beyträge zu Neubauten und Bau-Reparaturen der Cultur-Gebäude in eine
außerordentlichen Maße in Anspruch genommen" ist, wurde der Amtsvorstand beauftragt mit einem
Löschmaschinen-Fabrikanten ins Benehmen zu treten und entsprechende Kostenvoranschläge für eine
Löschmaschine "Mittlerer Gattung" einzuholen.
"Es wäre sehr zu wünschen, daß sich die dieseitige Hohe Gräflich von Hatzfeldische Gutsherrschaft" "mit einem
erkleklich Beytrag anschließen möchte"
20.12.
Die Gutsherrschaft war bereit einen Betrag mit 450 Gulden zu übernehmen. in Absprache mit der
Gräflichen Rentamt wurde Kontakt mit der J. P. Wieland aus Ulm aufgenommen und eine Feuerlöschmaschine
für 950 Gulden nebst Entschädigungskosten für die Lieferung hierher bestellt.
In der Nacht zum 5. April 1848 ist ein Brand ausgebrochen. Für die Nennung eines Brandstifters hat die
Gemeinde eine Belohnung von 50 Gulden ausgesetzt.
8.2. Es werden drei Spritzenmeister angestellt, die in die Feuerspritze eingewiesen wurden und "dieselbe zu
regieren und zu behandeln wissen". Es sind die beiden Wagner und der Schmiedemeister im Dorf. Jährlich wird
für sei ein Betrag von 1 Gulden 45 Kreuzer aus der Gemeindekasse verwilligt
Gemeinderat und Bürgerausschuss beschließen, “daß die Feuerspritze öfters wenigstens zweimal jährlich
probiert werden solle”.
Diejenigen, “welche zur Spritzen angewiesen sind” erhält jeder eine Maas Bier und für 2 Kreuzer Brot.
25.6.
Beim Brand des Getreidehaufens des Gutspächters Hochstetter wurde von 2 Fremden Betrunkenen
etwas an der Spritze von Aub verbrochen. Die Reparaturkosten musste die Gemeinde nach Beschluss des
Oberamts gleichheitlich bestreiten.
12.8.
Bei einem Brand in Aub war die Waldmannshöfer Löschmannschaft mit ihrer Löschmaschine im
Einsatz.
27.12. Der Creglinger Agent der Feuerversicherung stellte den Antrag drei Rettungsmänner aufzustellen.
Diese sollen mit einer Auszeichnung am Arm versehen und entsprechend belehrt werden.
Die Belohnung für das Vorspannen der vier Pferde vor die Löschmaschine wurde geregelt. Bei einem Brand in
Creglingen war die Löschmaschine bis Closter Frauental gefahren.
27.8.
Die Erde von der Dorfweete wurde verstrichen - Erlös 6 Gulden 48 Kreuzer
Der Bienenstand am Armenhaus wird als Unterstand für die Feuerspritze vorgesehen.
15.12. Die Löschmaschine war bei einem Brand in Hemmersheim im Einsatz.
"Die Dorfs-Wethe ist schon 3 Jahre nicht mehr gepuzt worden. Da Sechselbach ohnedieß nur wenig Wasser
bey einem Brand-Unglück hätte" soll es "so bald wie möglich geschehen".
15.11. Sämtliche Familien-Vätter beziehungsweise Haus-Mütter wurden auf das Rathaus eingeladen.
Denselben wurde die Verordnung der Tauber-Zeitung No. 88 gehörig bekannt gemacht und die Verordnung der
Reibfeuerzeug Verfügung vom 23. December 1852 Regierungsblatt von 1853 Seite 7 genau eingeschärft.
Zugleich wurde auch auf die Lokal Feuerschau aufmerksam gemacht.
15.11. Die Feuerlösch-Mannschaft wurde neu organisiert. Die jungen Bürger mit der No. 1 bis 12 haben sich
bei einem Brand-Unglück sogleich bei der Feuerspritze einzufinden. Die alten wurden nun entlassen.
Hoher Aufforderung zufolge nach einer Mitteilung des Oberamts
Mergentheim wurde die Zusammenstellung der "bestehenden
Feuer Polizey Vorschriften, Aufbewahrung der Asche und Kohlen
usw" vom Schulheißenamt auf dem Rathszimmer publiziert.
28.4.
Würzburger Anzeiger 29.4.1858
Mehrere Bürger stellen den Antrag, dass auf der "sogenannten
Linden an dem früheren Marktplatz" ein Gemeindebrunnen
errichtet wird. Dieser wäre in trockenen Jahren, wenn es an Wasser
fehlt, besonders in der Hinteren Gasse und besonders bei einem
Brand sehr zweckmäßig.
8.10.
Die Feuerlösch-Mannschaft wurde neu organisiert. Zu den 12 jungen Bürgern sind in der Reserve der
zweiten Rotte 4 Mann geführt.
1828
1829
1830
1831
1834
1836
1842
1844
1847
1848
1849
1849
1850
1851
1852
1853
1854
1858
1859
FA12-2020