Waldmannshofen
Feuerwehr Chronologie
Die ersten Aufzeichnungen zu den Einrichtungen in den Dörfern, zu den notwendigen Regeln oder zu den Menschen finden wir in den Protokollbüchern der Gemeinde. 19.4. Das "Gemeindsgebäude Feuerhäuslein gnant sey zur Aufbewahrung der Feuerleiter, Haken und der Totenbahre bestimmt nur aber gegenwärtig in einem ganz verdorbenen Zustand daß die Geräthschaften durch den eindringenden Regen Schaden leiden. Eine Ausbesserung desselben würde nicht mehr möglich werden, da das Holzwerk ziemlich verfault ist. Ferner mangelt dem hiesigen Ort an Gefängnis zur Arestanlegung für wiederspänstig Ungehorsame, welches schon lange zeit eingegangen ist." Es wird beschlossen, einen Riß und Überschlag für ein Gebäude zu fertigen und dem Oberamt zur Genehmigung vorzulegen. 7.5. Ein Feuerläufer ist verstorben. Der Gemeinderat bestellt einen "hießigen Unterthanen". "Derselbe wurde über seine Obliegenheit gehöhrig belehrt und in dieser Eigenschaft verpflichtet. So bestehen nun die Löschmannschaften die auswärts abgehen aus 5 Personen". Ein Feuerläufer ist als Fahnenträger benannt. 7.8. Der Bau des neuen Feuerhäuschens ist fertig. Die Hölzer des Alten werden in öffentlichem Aufstrich versteigert. Am 1.10. wurde beurkundet, dass weitere 4 Stämme aus dem "Gemeinds-Tannenwäldchen" benötigt wurde und die "den Stämmen abfälligen Spälzer hat man heute zu öffentlich Aufstrich ausgesetzt". Bei einer Aufnahme ins Ortsbürgerrecht Waldmannshofen wird neben dem Setzen Zweier Fruchtbarer Bäume auf der Allmende die Pflicht auferlegt, "sich einen Feuer-Eymer anschaffen". Bei einer Zuwanderung aus Ermetzhofen nach Sechselbach "solle sein nahme in der Bürgerliste und Feuerrotte eingetragen werden". Aus der Aufnahme eines jüdischen Bürgers in die Ortsbürgerrechte entnimmt man: "trifft ihn die Reihe als Feuerläufer, so kann er die Stelle nicht von sich weisen sondern muss einen Ersatzmann stellen. 22.2. Das Oberamt erläßt eine Verordnung. Danach wurde befohlen, dass jeder Bürger bis zum 15. März einen "guten feuereymer" auf dem Rathaus zu liefern habe bei 1 Gulden Strafe. Die Aufbewahrung der Feuereimer hatte dann im Rathaus zu erfolgen. 21.11. Aus der “Feuerlöschanstalt” und dem Amt als Feuerläufer scheiden nach “langer Zeit” bzw. nach 8 Jahren zwei Männer aus. Bei der sofort durchgeführten Wahl besteht die Löschmannschaft wieder aus 5 Mann. Christoph Semmert wird als Obmann bezeichnet. Dieser führt dann 1836 den Titel Hauptmann. Als Rottenmannschaft der Feuerläufer werden die 5 Mann bezeichnet. 9.5. Christoph Semmert als Feuer-Hauptmann und zwei weitere Männer bringen vor, dass sie ihren Dienst als Feuerläufer schon 5 Jahre geleistet haben und bitten um Entlassung ihrer Pflicht. Da nun mehrere junge Männer vorhanden sind in diese Stelle zu treten, wurden 3 junge Männer eingewiesen und verpflichtet. Georg Seubert wurde als Feuer-Hauptmann bestimmt. 1.5. Die 5 Feuerläufer bitten um ihre Entlassung, da jetzt viele junge Bürger vorhanden sind. Es werden auf Handtreue 5 Mann eingewiesen. "Die Feuergeräthschaften die Leitern und Haken sind durch Länge der Zeit in einen unbrauchbaren Zustand gekommen". Der Gemeinderat beschließt Neue anzuschaffen. Beide Wagnermeister wurden zum Bieten vorgeladen. "Es wurde bedungen, daß eine Leiter 40 Schuh und die zweite 36 Schuh in der Länge haben müssen dergleich auch die Haken übrigens muß gutes Holz dazu verwendet werden. Die Leitern müssen mit eisernen Haken versehen werden." In der Nacht zum 10. Mai 1847 ist ein Brand ausgebrochen. 27.5. Den Brand vor wenigen Tagen und die Wünsche der Bürger haben Gemeinderat und Bürgerausschuss veranlasst, einen Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer Feuer- Lösch-Maschine zu fassen. Nachdem die Gemeinde durch "bedeutende Gemeindeschulden, Ablösung der Grundherrlichen Frohnen und Frohn-Surogate, außerordentliche Beyträge zu Neubauten und Bau-Reparaturen der Cultur-Gebäude in eine außerordentlichen Maße in Anspruch genommen" ist, wurde der Amtsvorstand beauftragt mit einem Löschmaschinen-Fabrikanten ins Benehmen zu treten und entsprechende Kostenvoranschläge für eine Löschmaschine "Mittlerer Gattung" einzuholen. "Es wäre sehr zu wünschen, daß sich die dieseitige Hohe Gräflich von Hatzfeldische Gutsherrschaft" "mit einem erkleklich Beytrag anschließen möchte" 20.12. Die Gutsherrschaft war bereit einen Betrag mit 450 Gulden zu übernehmen. in Absprache mit der Gräflichen Rentamt wurde Kontakt mit der J. P. Wieland aus Ulm aufgenommen und eine Feuerlöschmaschine für 950 Gulden nebst Entschädigungskosten für die Lieferung hierher bestellt. In der Nacht zum 5. April 1848 ist ein Brand ausgebrochen. Für die Nennung eines Brandstifters hat die Gemeinde eine Belohnung von 50 Gulden ausgesetzt. 8.2. Es werden drei Spritzenmeister angestellt, die in die Feuerspritze eingewiesen wurden und "dieselbe zu regieren und zu behandeln wissen". Es sind die beiden Wagner und der Schmiedemeister im Dorf. Jährlich wird für sei ein Betrag von 1 Gulden 45 Kreuzer aus der Gemeindekasse verwilligt Gemeinderat und Bürgerausschuss beschließen, “daß die Feuerspritze öfters wenigstens zweimal jährlich probiert werden solle”. Diejenigen, “welche zur Spritzen angewiesen sind” erhält jeder eine Maas Bier und für 2 Kreuzer Brot. 25.6. Beim Brand des Getreidehaufens des Gutspächters Hochstetter wurde von 2 Fremden Betrunkenen etwas an der Spritze von Aub verbrochen. Die Reparaturkosten musste die Gemeinde nach Beschluss des Oberamts gleichheitlich bestreiten. 12.8. Bei einem Brand in Aub war die Waldmannshöfer Löschmannschaft mit ihrer Löschmaschine im Einsatz. 27.12. Der Creglinger Agent der Feuerversicherung stellte den Antrag drei Rettungsmänner aufzustellen. Diese sollen mit einer Auszeichnung am Arm versehen und entsprechend belehrt werden. Die Belohnung für das Vorspannen der vier Pferde vor die Löschmaschine wurde geregelt. Bei einem Brand in Creglingen war die Löschmaschine bis Closter Frauental gefahren. 27.8. Die Erde von der Dorfweete wurde verstrichen - Erlös 6 Gulden 48 Kreuzer Der Bienenstand am Armenhaus wird als Unterstand für die Feuerspritze vorgesehen. 15.12. Die Löschmaschine war bei einem Brand in Hemmersheim im Einsatz. "Die Dorfs-Wethe ist schon 3 Jahre nicht mehr gepuzt worden. Da Sechselbach ohnedieß nur wenig Wasser bey einem Brand-Unglück hätte" soll es "so bald wie möglich geschehen". 15.11. Sämtliche Familien-Vätter beziehungsweise Haus-Mütter wurden auf das Rathaus eingeladen. Denselben wurde die Verordnung der Tauber-Zeitung No. 88 gehörig bekannt gemacht und die Verordnung der Reibfeuerzeug Verfügung vom 23. December 1852 Regierungsblatt von 1853 Seite 7 genau eingeschärft. Zugleich wurde auch auf die Lokal Feuerschau aufmerksam gemacht. 15.11. Die Feuerlösch-Mannschaft wurde neu organisiert. Die jungen Bürger mit der No. 1 bis 12 haben sich bei einem Brand-Unglück sogleich bei der Feuerspritze einzufinden. Die alten wurden nun entlassen. Hoher Aufforderung zufolge nach einer Mitteilung des Oberamts Mergentheim wurde die Zusammenstellung der "bestehenden Feuer Polizey Vorschriften, Aufbewahrung der Asche und Kohlen usw" vom Schulheißenamt auf dem Rathszimmer publiziert. 28.4. Würzburger Anzeiger 29.4.1858 Mehrere Bürger stellen den Antrag, dass auf der "sogenannten Linden an dem früheren Marktplatz" ein Gemeindebrunnen errichtet wird. Dieser wäre in trockenen Jahren, wenn es an Wasser fehlt, besonders in der Hinteren Gasse und besonders bei einem Brand sehr zweckmäßig. 8.10. Die Feuerlösch-Mannschaft wurde neu organisiert. Zu den 12 jungen Bürgern sind in der Reserve der zweiten Rotte 4 Mann geführt.
1828 1829 1830 1831 1834 1836 1842 1844 1847 1848 1849 1849 1850 1851 1852 1853 1854 1858 1859
FA12-2020