Feuerwehr Chronologie
Löschordnung - Ausrüstung - Standortverlegung - Organisation
24.11.
Die Feuerpolizeivorschriften wurden bekannt gemacht und "gehörig publiziert".
3.4.
Der Gemeinderat beschließt nach Verfügung des Innenministeriums vom 27.11.1860 (Regierungsblatt No.
10) ein Normalgewinde, "welches für alle Schrauben maaßgebend ist", bei der Feuerspritze tauschen zu
lassen. Beauftragt wird Spritzenfabrikant Wieland in Ulm.
15.7.
Bei einer Aufnahme ins Ortsbürgerrecht Waldmannshofen wird neben dem Setzen Dreier Fruchtbarer
Bäume auf der Gemarkung die Pflicht auferlegt, einen Feuereimer anzuschaffen.
18.5.
Nach einer Einwanderung aus Bayern zur Aufnahme in das Ortsbürgerrecht fordert der Schultheiß
auf, dass sich der Neubürger bei einem Brand bei der Feuerspritze einzufinden hat.
7.7.
Im Gemeindehaushalt nach Einführung der Reichsmark werden keine Einnahmen aus
Feuerlöschgeräthschaften bzw. Abgaben geführt.
1.12.
Die vom Oberamt Mergentheim erlassene Bezirks-Feuerlöschordnung (Tauberzeitung No. 136 vom
8.11.1876) wird vom Gemeinderat beschlossen und die Feuerwehr organisiert.
Dem Rottenmeister der Feuerspritze wird die Mannschaft aus 16 bis 20 der jüngsten Bürger zugeteilt, dem
Rottenmeister der Schlauch- und Leitermannschaft werden weitere 5 Mann zugeteilt, die beiden
Wasserführer haben die nötigen Wagen bereit zu stellen und dem Rottenführer der Rettungsmannschaft
werden weitere 5 Mann zugeteilt. Die weiteren Bürger und Einwohner sind, soweit es möglich ist, als
Wasserträger bestimmt. In die Himmelsrichtungen werden 4 Feuerreiter zur Alarmierung festgelegter Orte
eingeteilt.
Auch wird festgelegt, dass im Spritzenlokal die zum Mannschaftswagen gehörenden Geräte aufzubewahren
sind. Zum Probieren der Spritze sind Übungen im April und Oktober bestimmt, die Einträge hierzu sollen ins
Schultheißenamtsprotokoll erfolgen.
Nach oberamtlichen Erlass hat sich der Lokalfeuerschauer bei vorkommendem Brand auf den Brandplatz zu
begeben und einen Brandbericht zu fertigen.
Ein neuer zweiter Spritzenmeister wird aufgestellt. Er hat zusammen mit dem Spritzenmeister "nach
vorkommendem Gebrauch dieselbe nach allen Theilen zu reinigen die Schläuche zu trocknen auch dieselbe
von Zeit zu Zeit zu schmieren überhaupt dieselbe auf allen Theilen zu erhalten".
Das Ruggericht des Oberamtes ersetzt für den Fall einer Aufnahme von Neubürgern in die Bürgerschaft das
Anschaffen von Feuereimern mit einer Geldleistung für Feuerlöschgeräte.
Diese einmalige Feuerwehrabgabe wird dann mit 3 Mark festgesetzt.
30.8.
Im Mai und später anläßlich der im Juni statt gefundenen Visitation der Feuerwehrgeräthe durch den
Landesfeuerlöschinspektor kam die Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr zur Sprache. Sechselbach hatte
vorher bereits eine eigene Feuerwehrspritze erworben und die Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr
abgelehnt.
"Es soll in Bälde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 20 Steigern incl. Kommandanten und Signalbläser
errichtet" "und mit den nötigen Gerätschaften versehen werden".
Zur Deckung der Kosten sollen in den Gemeindeetat 1881/82 nachträglich 600 Mark aufgenommen werden.
23.11.
Die Wahl des ersten Kommandanten Michael Hein, Schuhmacher hier und seines
Stellvertreters Michael Klein, Bauer, erfolgte auf dem Rathaus.
2.12.
Nachdem die hier bestehende Feuerwehrmannschaft mit Helmen ausgestattet ist, soll die weiter zur
Feuerspritze gehörende Mannschaft mit Mützen ausgestattet werden.
Die 16 Mann der Spritzenmannschaft der Feuerwehrspritze werden mit Gurten und Fangschnüren
ausgestattet. Gleichzeitig wird festgehalten, welcher Pferdebesitzer bei auswärtigen Bränden die Feuerspritze
und den Mannschaftswagen einspannen wird.
Die Entlohnung wird nach Entfernungen geregelt - bis zu einer Stunde (z.B. nach Öllingen oder Equarhofen) 5
Mark - über eine Stunde (z.B. nach Pfalnheim oder Röttingen) 7 Mark.
12.3.
Auf Erlass des Königlichen Oberamts Mergentheim in der Tauberzeitung No. 21 wird festgestellt, dass
die vorhanden Feuerlösch- und Rettungsgeräthen den Vorschriften soweit genügen. Auch der Wasservorrath
mit den beiden Feuerseen (in Waldmannshofen und Sechselbach), den 2 laufenden Brunnen (davon einer
mit einem großen Trog) und 30 Pumpbrunnen genügt den Vorschriften. Lediglich eine Schlauchhaspel und
zwei Erölfakeln sind noch bis 1. Juli anzuschaffen. Die Leistung der Feuerspritze sei "vortrefflich und läßt nicht
zu wünschen übrig". Die fehlenden Druckschläuche sollen 1887/1888 angeschafft werden.
27.11. / 18.12. Das Königliche Oberamt Mergentheim sendet einen Erlass nach der durchgeführten Visitation
zu. Der Gemeinderat beschließt, dass danach die sechs Mann Schlauchleger 1888/1889 ausgerüstet werden
sollen. Die Ausrüstung der Bedienungsmannschaft der Spritze mit Helmen möchte
unterbleiben, falls dies jedoch nicht gestattet wird, 1888/1889 erfolgen. Die fehlenden
Druckschläuche sollen 1887/1888 angeschafft werden, da man im Vorjahr 30 m neue
Schläuche angeschafft hat. Die Anschaffung besonderer Butten und Schöpfen scheint
nicht nötig, indem jeder Hausbesitzer hier im Besitze einer Wasserbutte und ein oder zwei
Gießkannen ist und dieselben bei vorkommenden Brandfällen freiwillig gestellt werden.
Auch sind viele große Wasserfässer mit Pumpen vorhanden, welche zum Ausführen der
Jauche dienen und gleichfalls bei einem Brande benützt werden können. Die Anschaffung
eines Rädergestells zum Transport der Leiter könnte unterbleiben, da die Leitern von der
Mannschaft an Ort und Stelle gebracht werden. Auch findet eine gewünschte
Schlauchbrücke nicht oft Anwendung. Ein Doppelhaken mit 2,30 m langem Stiel soll
1888/1889 angeschafft werden. Da die beiden Leiterbäume an der großen Bockleiter
schadhaft sind, sind diese im nächsten Jahr neu herzustellen. Die Feuerspritze soll mit
einem neuen Anstrich versehen werden.
20.12. Es werden angeschafft: Fünf Butten und zwei Schöpfen von Eisenblech (1890/1891), eine
Schlauchbrücke (1889/1890) und ein Rädergestell zum Transport der Leitern (1890/1891). Ausrüstung der
Bedienungsmannschaft der Spritze No.1 mit Helmen (1888/1889).
26.10. Derjenige Feuerreiter, der zuerst vor dem Rathaus vollkommen ausgerüstet erscheint, erhält eine
Prämie. Die namentlich benannten Feuerreiter haben in festgelegte Orten (Oberamt, Aub und Baldersheim,
Auernhofen, Frauental und Freudenbach, Reinsbronn über Sechselbach) die Ämter, Schultheißen oder
Bürgermeister mit einem Feuerbericht zu verständigen.
Das Oberamt kommt zur Visitation. Der Feuerwehr Inspektor stellt fest, "daß die Weete
(Feuersee) am Ende des Orts gegen Buch zu erweitern sei, da bei einem
vorkommenden Brandfall dieselbe bald erschöpft sein werden." Eine Erweiterung gegen
die Straße war unmöglich, auch "in der Länge der Weete" war "nicht viel Raum zu
gewinnen". "Das einzige Mittel zur Vergrößerung derselben wäre, wenn man an dem
neben der Engseite liegenden Gras- und Baumgarten No. 55/1", " welcher der
Pfarrstelle hier gehört, ein Arreal käuflich erwerben könne."
An der Längsseite der Straße müßte die schadhafte Mauer ersetzt werden und für das schadhafte und defekte
hölzerne Schutzgeländer ein Eisernes gekauft werden. Auch soll ein Schlammfänger beim Einlauf des Wassers
in die Wette angelegt werden.
Als Fertigstellungstermin war der 1. Oktober 1888 vorgesehen.
3.12. Das Armenhaus No. 10 mit der
angebauten Remise der
Feuerwehrspritze wird verkauft.
In der erworbenen Schafscheuer wird
nun neben der gleichzeitig eingerichteten
Schulscheune ein Lokal der Feuerwehr
eingebaut und 1889 bezogen. Kosten:
300 Mark
20.03. / 24.08. Die Arbeit zur Erweiterung des Feuersees in Waldmannshofen werden zusammen mit den
Arbeiten zur Errichtung des Rathaussaales im Schloß, Herstellung einer Mauer am Schulgarten und
Kandellegung an der Ortsstraße vergeben.
Nachdem im April 1889 der Feuersee teilweise ausgegraben war, wurde festgestellt, daß "der See das
Quantum Wasser nicht faßt, welches ursprünglich angenommen war". Das Oberamt gestattete aber das
Überbauen der Baulinie nicht. Daraufhin wurden dann "1 1/2 m in der Länge des Sees, etwa 30 bis 36 qm" vom
Pfarrgarten angekauft. Die Abfuhr des Bodens, der "fast nicht zu bezwingen" war, erfolgte im Oktober 1889.
Die Kosten werden 1890 mit 1500 Mark beziffert.
Es wird festgehalten, daß der Feuersee in Sechselbach zu klein ist, zu wenig Wasser faßt, die
Umfassungsmauer schadhaft und theilweise mit Umschrankung zu versehen ist. Kostenschätzung: 700 Mark
Der Gerätewart der Feuerwehr Waldmannshofen hat folgende Aufgaben:
Verwaltung der Ausrüstungsgegenstände, besonders wenn ein Mitglied der feuerwehrpflichtigen Mannschaft
austritt hat er die Ausrüstungsgegenstände in Empfang zu nehmen und dieselben demjenigen Mitglied,
welches an dessen Stelle tritt, zu verabreichen. Auch hat er dafür zu sorgen, daß die Feuerspritze sowie die
Feuerleitern und Feuereimer in ihren Lokalitäten gut aufbewahrt werden."
Es werden Feuerwehrhelme für die Schlauchleger und die Bedienungsmannschaft der Spritze angeschafft. Mit
bestellt werden auch Roßhaarbüsch für zwei Zugführer.
Der Schneidermeister hat schwarzgraues Tuch vorgezeigt, vom Gemeinderat ist dieses als passend befunden,
es sollen 21 Uniformröcke geschneidert werden; Kosten pro Stück 12,20 Mark.
2.4. Das Fischrecht im Feuersee Waldmannshofen wird verpachtet und versuchsweise Fische eingesetzt.
19.3. Der Feuersee in Sechselbach wurde neu hergestellt. Die Arbeiten wurden am 10.07.1893
ausgeschrieben.
Kosten: 2003,17 Mark
Die Mannschaft der Feuerwehr erhält für die jährliche Hauptübung unter den Augen des
Bezirksfeuerlöschinspektors eine Belohnung. Zur Ermittlung der Mannschaftsstärke hat der
Feuerwehrkommandant sein Rapportbuch dem Ortsvorsteher vorzuzeigen und erhält gegen Quittung den
Betrag mit 35 Pfennig pro Mann zur Ausgabe an die Mannschaft.
Die Steiger und die Schlauchlegermannschaft, 19 an der Zahl, erhalten 19 Uniformröcke, für
1898/1899 werden für die 18 Mann der Bedienungsmannschaften 18 Uniformröcke
vorgesehen. Kosten 12,50 pro Stück.
Bereits vor einigen Jahren erhielten die Deligierten und die Ablösungsmannschaft von
Sechselbach neue Uniformröcke.
Die Ablösungsmannschaft in Sechselbach erhält 17 Gurte nachdem die Spritzenmannschaft
in Waldmannshofen schon längst mit Gurten ausgestattet ist.
2.11.
Es werden zur Beleuchtung des Orts 5 Laternen mit eisernen Laternenstricken angeschafft. Mit
dem liefernden Kaufmann wird vereinbart, daß diese von "gleicher Größe und Stärke" sein sollen "wie diese in
dem benachbarten Aub aufgestellen, von welchem man Einsicht genommen hat".
1860
1861
1866
1867
1875
1876
1877
1878
1881
1885
1886
1887
1888
1889
1890
1891
1892
1893
1894
1896
1897
1899
FA12-2020