Waldmannshofen
Feuerwehr Chronologie
Löschordnung - Ausrüstung - Standortverlegung - Organisation
24.11. Die Feuerpolizeivorschriften wurden bekannt gemacht und "gehörig publiziert". 3.4. Der Gemeinderat beschließt nach Verfügung des Innenministeriums vom 27.11.1860 (Regierungsblatt No. 10) ein Normalgewinde, "welches für alle Schrauben maaßgebend ist", bei der Feuerspritze tauschen zu lassen. Beauftragt wird Spritzenfabrikant Wieland in Ulm. 15.7. Bei einer Aufnahme ins Ortsbürgerrecht Waldmannshofen wird neben dem Setzen Dreier Fruchtbarer Bäume auf der Gemarkung die Pflicht auferlegt, einen Feuereimer anzuschaffen. 18.5. Nach einer Einwanderung aus Bayern zur Aufnahme in das Ortsbürgerrecht fordert der Schultheiß auf, dass sich der Neubürger bei einem Brand bei der Feuerspritze einzufinden hat. 7.7. Im Gemeindehaushalt nach Einführung der Reichsmark werden keine Einnahmen aus Feuerlöschgeräthschaften bzw. Abgaben geführt. 1.12. Die vom Oberamt Mergentheim erlassene Bezirks-Feuerlöschordnung (Tauberzeitung No. 136 vom 8.11.1876) wird vom Gemeinderat beschlossen und die Feuerwehr organisiert. Dem Rottenmeister der Feuerspritze wird die Mannschaft aus 16 bis 20 der jüngsten Bürger zugeteilt, dem Rottenmeister der Schlauch- und Leitermannschaft werden weitere 5 Mann zugeteilt, die beiden Wasserführer haben die nötigen Wagen bereit zu stellen und dem Rottenführer der Rettungsmannschaft werden weitere 5 Mann zugeteilt. Die weiteren Bürger und Einwohner sind, soweit es möglich ist, als Wasserträger bestimmt. In die Himmelsrichtungen werden 4 Feuerreiter zur Alarmierung festgelegter Orte eingeteilt. Auch wird festgelegt, dass im Spritzenlokal die zum Mannschaftswagen gehörenden Geräte aufzubewahren sind. Zum Probieren der Spritze sind Übungen im April und Oktober bestimmt, die Einträge hierzu sollen ins Schultheißenamtsprotokoll erfolgen. Nach oberamtlichen Erlass hat sich der Lokalfeuerschauer bei vorkommendem Brand auf den Brandplatz zu begeben und einen Brandbericht zu fertigen. Ein neuer zweiter Spritzenmeister wird aufgestellt. Er hat zusammen mit dem Spritzenmeister "nach vorkommendem Gebrauch dieselbe nach allen Theilen zu reinigen die Schläuche zu trocknen auch dieselbe von Zeit zu Zeit zu schmieren überhaupt dieselbe auf allen Theilen zu erhalten". Das Ruggericht des Oberamtes ersetzt für den Fall einer Aufnahme von Neubürgern in die Bürgerschaft das Anschaffen von Feuereimern mit einer Geldleistung für Feuerlöschgeräte. Diese einmalige Feuerwehrabgabe wird dann mit 3 Mark festgesetzt. 30.8. Im Mai und später anläßlich der im Juni statt gefundenen Visitation der Feuerwehrgeräthe durch den Landesfeuerlöschinspektor kam die Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr zur Sprache. Sechselbach hatte vorher bereits eine eigene Feuerwehrspritze erworben und die Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr abgelehnt. "Es soll in Bälde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 20 Steigern incl. Kommandanten und Signalbläser errichtet" "und mit den nötigen Gerätschaften versehen werden". Zur Deckung der Kosten sollen in den Gemeindeetat 1881/82 nachträglich 600 Mark aufgenommen werden. 23.11. Die Wahl des ersten Kommandanten Michael Hein, Schuhmacher hier und seines Stellvertreters Michael Klein, Bauer, erfolgte auf dem Rathaus. 2.12. Nachdem die hier bestehende Feuerwehrmannschaft mit Helmen ausgestattet ist, soll die weiter zur Feuerspritze gehörende Mannschaft mit Mützen ausgestattet werden. Die 16 Mann der Spritzenmannschaft der Feuerwehrspritze werden mit Gurten und Fangschnüren ausgestattet. Gleichzeitig wird festgehalten, welcher Pferdebesitzer bei auswärtigen Bränden die Feuerspritze und den Mannschaftswagen einspannen wird. Die Entlohnung wird nach Entfernungen geregelt - bis zu einer Stunde (z.B. nach Öllingen oder Equarhofen) 5 Mark - über eine Stunde (z.B. nach Pfalnheim oder Röttingen) 7 Mark. 12.3. Auf Erlass des Königlichen Oberamts Mergentheim in der Tauberzeitung No. 21 wird festgestellt, dass die vorhanden Feuerlösch- und Rettungsgeräthen den Vorschriften soweit genügen. Auch der Wasservorrath mit den beiden Feuerseen (in Waldmannshofen und Sechselbach), den 2 laufenden Brunnen (davon einer mit einem großen Trog) und 30 Pumpbrunnen genügt den Vorschriften. Lediglich eine Schlauchhaspel und zwei Erölfakeln sind noch bis 1. Juli anzuschaffen. Die Leistung der Feuerspritze sei "vortrefflich und läßt nicht zu wünschen übrig". Die fehlenden Druckschläuche sollen 1887/1888 angeschafft werden. 27.11. / 18.12. Das Königliche Oberamt Mergentheim sendet einen Erlass nach der durchgeführten Visitation zu. Der Gemeinderat beschließt, dass danach die sechs Mann Schlauchleger 1888/1889 ausgerüstet werden sollen. Die Ausrüstung der Bedienungsmannschaft der Spritze mit Helmen möchte unterbleiben, falls dies jedoch nicht gestattet wird, 1888/1889 erfolgen. Die fehlenden Druckschläuche sollen 1887/1888 angeschafft werden, da man im Vorjahr 30 m neue Schläuche angeschafft hat. Die Anschaffung besonderer Butten und Schöpfen scheint nicht nötig, indem jeder Hausbesitzer hier im Besitze einer Wasserbutte und ein oder zwei Gießkannen ist und dieselben bei vorkommenden Brandfällen freiwillig gestellt werden. Auch sind viele große Wasserfässer mit Pumpen vorhanden, welche zum Ausführen der Jauche dienen und gleichfalls bei einem Brande benützt werden können. Die Anschaffung eines Rädergestells zum Transport der Leiter könnte unterbleiben, da die Leitern von der Mannschaft an Ort und Stelle gebracht werden. Auch findet eine gewünschte Schlauchbrücke nicht oft Anwendung. Ein Doppelhaken mit 2,30 m langem Stiel soll 1888/1889 angeschafft werden. Da die beiden Leiterbäume an der großen Bockleiter schadhaft sind, sind diese im nächsten Jahr neu herzustellen. Die Feuerspritze soll mit einem neuen Anstrich versehen werden. 20.12. Es werden angeschafft: Fünf Butten und zwei Schöpfen von Eisenblech (1890/1891), eine Schlauchbrücke (1889/1890) und ein Rädergestell zum Transport der Leitern (1890/1891). Ausrüstung der Bedienungsmannschaft der Spritze No.1 mit Helmen (1888/1889). 26.10. Derjenige Feuerreiter, der zuerst vor dem Rathaus vollkommen ausgerüstet erscheint, erhält eine Prämie. Die namentlich benannten Feuerreiter haben in festgelegte Orten (Oberamt, Aub und Baldersheim, Auernhofen, Frauental und Freudenbach, Reinsbronn über Sechselbach) die Ämter, Schultheißen oder Bürgermeister mit einem Feuerbericht zu verständigen. Das Oberamt kommt zur Visitation. Der Feuerwehr Inspektor stellt fest, "daß die Weete (Feuersee) am Ende des Orts gegen Buch zu erweitern sei, da bei einem vorkommenden Brandfall dieselbe bald erschöpft sein werden." Eine Erweiterung gegen die Straße war unmöglich, auch "in der Länge der Weete" war "nicht viel Raum zu gewinnen". "Das einzige Mittel zur Vergrößerung derselben wäre, wenn man an dem neben der Engseite liegenden Gras- und Baumgarten No. 55/1", " welcher der Pfarrstelle hier gehört, ein Arreal käuflich erwerben könne." An der Längsseite der Straße müßte die schadhafte Mauer ersetzt werden und für das schadhafte und defekte hölzerne Schutzgeländer ein Eisernes gekauft werden. Auch soll ein Schlammfänger beim Einlauf des Wassers in die Wette angelegt werden. Als Fertigstellungstermin war der 1. Oktober 1888 vorgesehen. 3.12. Das Armenhaus No. 10 mit der angebauten Remise der Feuerwehrspritze wird verkauft. In der erworbenen Schafscheuer wird nun neben der gleichzeitig eingerichteten Schulscheune ein Lokal der Feuerwehr eingebaut und 1889 bezogen. Kosten: 300 Mark 20.03. / 24.08. Die Arbeit zur Erweiterung des Feuersees in Waldmannshofen werden zusammen mit den Arbeiten zur Errichtung des Rathaussaales im Schloß, Herstellung einer Mauer am Schulgarten und Kandellegung an der Ortsstraße vergeben. Nachdem im April 1889 der Feuersee teilweise ausgegraben war, wurde festgestellt, daß "der See das Quantum Wasser nicht faßt, welches ursprünglich angenommen war". Das Oberamt gestattete aber das Überbauen der Baulinie nicht. Daraufhin wurden dann "1 1/2 m in der Länge des Sees, etwa 30 bis 36 qm" vom Pfarrgarten angekauft. Die Abfuhr des Bodens, der "fast nicht zu bezwingen" war, erfolgte im Oktober 1889. Die Kosten werden 1890 mit 1500 Mark beziffert. Es wird festgehalten, daß der Feuersee in Sechselbach zu klein ist, zu wenig Wasser faßt, die Umfassungsmauer schadhaft und theilweise mit Umschrankung zu versehen ist. Kostenschätzung: 700 Mark Der Gerätewart der Feuerwehr Waldmannshofen hat folgende Aufgaben: Verwaltung der Ausrüstungsgegenstände, besonders wenn ein Mitglied der feuerwehrpflichtigen Mannschaft austritt hat er die Ausrüstungsgegenstände in Empfang zu nehmen und dieselben demjenigen Mitglied, welches an dessen Stelle tritt, zu verabreichen. Auch hat er dafür zu sorgen, daß die Feuerspritze sowie die Feuerleitern und Feuereimer in ihren Lokalitäten gut aufbewahrt werden." Es werden Feuerwehrhelme für die Schlauchleger und die Bedienungsmannschaft der Spritze angeschafft. Mit bestellt werden auch Roßhaarbüsch für zwei Zugführer. Der Schneidermeister hat schwarzgraues Tuch vorgezeigt, vom Gemeinderat ist dieses als passend befunden, es sollen 21 Uniformröcke geschneidert werden; Kosten pro Stück 12,20 Mark. 2.4. Das Fischrecht im Feuersee Waldmannshofen wird verpachtet und versuchsweise Fische eingesetzt. 19.3. Der Feuersee in Sechselbach wurde neu hergestellt. Die Arbeiten wurden am 10.07.1893 ausgeschrieben. Kosten: 2003,17 Mark Die Mannschaft der Feuerwehr erhält für die jährliche Hauptübung unter den Augen des Bezirksfeuerlöschinspektors eine Belohnung. Zur Ermittlung der Mannschaftsstärke hat der Feuerwehrkommandant sein Rapportbuch dem Ortsvorsteher vorzuzeigen und erhält gegen Quittung den Betrag mit 35 Pfennig pro Mann zur Ausgabe an die Mannschaft. Die Steiger und die Schlauchlegermannschaft, 19 an der Zahl, erhalten 19 Uniformröcke, für 1898/1899 werden für die 18 Mann der Bedienungsmannschaften 18 Uniformröcke vorgesehen. Kosten 12,50 pro Stück. Bereits vor einigen Jahren erhielten die Deligierten und die Ablösungsmannschaft von Sechselbach neue Uniformröcke. Die Ablösungsmannschaft in Sechselbach erhält 17 Gurte nachdem die Spritzenmannschaft in Waldmannshofen schon längst mit Gurten ausgestattet ist. 2.11. Es werden zur Beleuchtung des Orts 5 Laternen mit eisernen Laternenstricken angeschafft. Mit dem liefernden Kaufmann wird vereinbart, daß diese von "gleicher Größe und Stärke" sein sollen "wie diese in dem benachbarten Aub aufgestellen, von welchem man Einsicht genommen hat".
1860 1861 1866 1867 1875 1876 1877 1878 1881 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1896 1897 1899
FA12-2020