Herrschaftliche Fronen
aus: Festschrift zum 650jährigen Jubiläum der Stadt Creglingen,
Herausgeber: Stadt Creglingen, Main-Tauber-Kreis, 1999
von Albert Krämer
Jahrhundertelang Streit und Bedrückung durch herrschaftliche Fronen
Herrschaftsverhältnisse
Das Dorf Waldmannshofen mit seiner Gemarkung war einst eine Herrschaft im Kleinen. Die Dorfherren - von 1372 bis
1484 die Truchsessen von Baldersheim, 1484 bis 1632 die Herren von Rosenberg und ab 1637 die Herren von Hatzfeld -
waren freie, unabhängige Ritter, die ihr Lehen zwar dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach verdankten, sich aber
sonst wenig dreinreden ließen. Ihr Sitz war das ehemalige Wasserschloß am Nordrand des Dorfes, in dem heute das
Feuerwehrmuseum und die Ortschaftsverwaltung untergebracht sind.
Zu ihrem persönlichen Eigentum zählte neben dem Schloß mit den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden auf dem Vorhof,
der durch eine Mauer vom Dorf abgetrennt war, auch ein ansehnlicher Grundbesitz, der 1565 ca. 50 ha Ackerland, 8 ha
Wiesen, 2 ha Weinberge, 3 ha Seen und 38 ha Wald umfaßte. Daneben verfügten sie über umfangreiche
Herrschaftsrechte, durch die ihnen die Dorfbewohner in mehrfacher Weise unterworfen waren.
Als Grundherren vergaben sie - neben anderen in Waldmannshofen begüterten Grundherrschaften - Grund und Boden als
sogenannte Erbzinsgüter an die von ihnen Abhängigen, die diese nutzen und auch vererben konnten, aber ohne deren
Einwilligung weder verkaufen noch verpfänden durften.
Als Dorfherren sorgten sie für Frieden und Ordnung im Dorf und gewährten Schutz gegen äußere Feinde. Übertretungen
der von ihnen erlassenen Ordnungen und sonstige kleinere Vergehen ahndeten sie in ihrer Eigenschaft als Gerichtsherren
in dem zu bestimmten Terminen tagenden Dorfgericht.
Als Patronatsherren ordneten und überwachten sie die kirchlichen Angelegenheiten im Ort und besetzten die Pfarrer-,
später auch die Schulmeisterstellen. Als Gegenleistung hatten sie Anspruch auf bestimmte Abgaben und Frondienste von
Seiten ihrer Untertanen.
Abgaben, die hier nur kurz gestreift werden sollen, waren vor allem die Gült, eine Art Grundsteuer, die vorwiegend in
Getreide zu entrichten war, der Handlohn, eine Besitzwechselabgabe, die 5 Prozent des Kaufpreises betrug, und der
Zehnte von Getreide und Wein, aber auch von Kraut, Obst, Flachs, Hühnern, Gänsen, Enten, Ferkeln und Kälbern.
Die Frondienste lasteten auf dem Haus bzw. dem Gemeinderecht. Die Bauern, die ihre Höfe mit Pferden bewirtschafteten,
hatten Spanndienste zu leisten, die Kleinbauern oder Köbler waren zu Handdiensten verpflichtet.
Während in den geschichtlichen Quellen über die verschiedenen Abgaben, die nicht unerheblich waren, fast keinerlei
Beschwerden zu finden sind, reißen die Klagen und Streitigkeiten über die nach Ansicht der Dorfbewohner ungerechtfertigt
harten und drückenden Fronen über Jahrhunderte hinweg nie ab. Das war jedoch nicht immer so.
Nach Prozeßaussagen aus dem Jahre 1588 gab es vor 1523 in Waldmannshofen fast keine Fronen. Der damalige
Dorfherr Cuntz von Rosenberg ließ seine Felder mit eigenen Pferdegespannen bestellen und mit diesen auch die meisten
für das Schloß erforderlichen Fuhren durchführen.
Die jährliche Fronverpflichtung pro Haus und Jahr wird mit etwa einem Tag angegeben, was für den einzelnen keinerlei
Belastung darstellte. Durch ein einschneidendes Ereignis änderte sich das grundlegend.
Die Zerstörung des Waldmannshöfer Schlosses
Im Juni des Jahres 1523 zog das Heer des Schwäbischen Bundes unter Jörg Truchsess von Waldburg nach Franken, um
dem wegen seiner brutalen Gewalttaten berüchtigten Ritter Thomas von Absberg und dessen Genossen unter den
fränkischen Adeligen das Handwerk zu legen. Zu diesen zählte auch Cuntz von Rosenberg, wie die ahnungslosen
Bewohner von Waldmannshofen bald mit Schrecken erfahren sollten.
Nach einer zeitgenössischen Chronik drangen die Bundestruppen, ... über Zäun und Gräben ins Dorf, ... nahmen die
Scheuern im Vorhof ein, wie auch das Vieh, und verbrannten es danach bis auf den Grund." Verbrannt wurde dabei
besonders auch das Schloß, von dem ein Augenzeuge berichtet, daß außer der Mauer " ... nicht ein Stütz oder Streck
stehend blieben".
Cuntz von Rosenberg hatte offenbar vorher Lunte gerochen und sich und die Seinen in Sicherheit gebracht.
Als er wieder nach Waldmannshofen zurückkehrte, um sein Schloß neu aufzubauen, war er auf die Mithilfe seiner
Untertanen angewiesen. Er hatte vor allem keine Pferde mehr, um seine eigenen Güter zu bearbeiten und die notwendigen
Fuhren an Baumaterial und Holz durchzuführen. Deshalb bat er die sechs Waldmannshöfer Bauern, die Bestellung der
Schloßäcker und die Baumaterial- und sonstigen Fuhren so lange zu übernehmen, bis das Schloß wieder aufgebaut sei.
Diese sahen die Notlage ihres Herrn ein und erklärten sich dazu bereit.
Auch die Köbler wurden gebeten, beim Schloßbau und auf dem Feld umfangreiche Handdienste zu verrichten. Sie
bekamen hierfür so gut und reichlich zu essen, daß sie gerne zum Fronen gingen.
Cuntz von Rosenberg überlebte die Fertigstellung des Schlosses nicht und konnte deshalb auch sein Versprechen, danach
die zusätzlichen Fronen wieder abzuschaffen, nicht selbst einlösen.
Bei seinen Nachfolgern wehte jedoch ein anderer Wind. Bereits sein Sohn Lorenz von Rosenberg kümmerte sich nicht
mehr um das Versprechen seines Vaters. Die Fronen wurden nach Abschluß der Bauarbeiten am Schloß nicht vermindert,
sondern noch vermehrt und teilweise sogar auf den Sonntag ausgedehnt. Zu diesen wurde man fortan nicht mehr gebeten,
sondern befohlen. Auch die reichliche Verköstigung hörte auf.
Handhabung der Fronen
Fiel bei der Herrschaft eine Arbeit an, die in der Fron abgeleistet werden mußte, so beauftragte sie einen ihrer Knechte
oder den Dorfbüttel, die erforderliche Anzahl von Untertanen zur Fron zu bestellen. Wer an der Reihe war - die Reihenfolge
ging von Haus zu Haus - hatte unverzüglich Folge zu leisten, gleichgültig, welche Arbeit er gerade begonnen hatte. Wer
krank oder aus irgendwelchen Gründen verhindert war, hatte einen Vertreter zu entsenden, den er dann aus eigener
Tasche entsprechend bezahlen mußte.
Die Bauern hatten grundsätzlich mit ihrem Pferdegespann Fuhrfronen zu verrichten: das Pflügen, Eggen und Besäen der
herrschaftlichen Äcker, das Einfahren des gesamten herrschaftlichen Getreides, Heues, Öhmds und aller übrigen
Feldfrüchte, des Zehnten, Mist- und Güllefuhren, Pferchfuhren für die herrschaftliche Schäferei, die gesamte
Brennholzanfuhr aus dem rosenbergischen Wald bei Freudenbach - pro Bauer ca. 40 Fuhren im Jahr -, Fuhren von
Baumaterial u. a.
Die Köbler mußten all das, was die Bauern zu fahren hatten (Heu, Öhmd, Getreide, Mist) auf- und abladen, das Heu- und
Öhmdgras der Herrschaft mähen und dörren, die bei den Hackfrüchten und beim Flachs anfallenden Handarbeiten
verrichten, bei der Weinlese mithelfen, im Winter das herrschaftliche Getreide dreschen und das Brennholz schlagen, jedes
Jahr eineinhalb Hektar als Kahlschlag. Wenn es die Bauern hergefahren hatten, mußten sie es im Schloßhof sägen und
spalten.
Außerdem mußten sie Handlangerdienste beim Bauen und Treiberdienste bei der Jagd verrichten, die gesamten
Botengänge der Herrschaft nach Würzburg, Ansbach, Rothenburg, Niederstetten und anderen Orten ausführen, meist an
Sonntagen, u. a. m.
Als Vergütung für den Frontag gab es in der Regel einen viertel Laib Brot für den Mann (ca. 1 kg) und ein Metz Hafer für
das Pferdegespann (etwa 10 kg).
Manche Dienste wurden auch mit einem bescheidenen Geldbetrag entlohnt.
Die Gesamtbelastung der Waldmannshöfer Bauern betrug nach vorsichtigen Schätzungen und Berechnungen etwa 50 -
60, die der Köbler etwa 20 - 40 volle Frontage im Jahr. Selbst wenn man die Baufronen, die ja nur zeitweise anfielen, nicht
mit einbezieht, so bleiben für die Bauern trotzdem noch mindestens 40 - 50 und für die Köbler 20 - 30 jährliche Frontage.
Das lag weit über dem, was in angrenzenden Herrschaften üblich war. Kein Wunder, daß die Waldmannshöfer unter der
Last dieser maßlos überzogenen Fronen stöhnten, besonders diejenigen, die glaubten, gar nicht dazu verpflichtet zu sein,
da sie grundherrschaftlich dem Kloster Frauental bzw. den Herren von Ehenheim auf Burg Brauneck unterstanden.
Fronverweigerungen - Fronstreitigkeiten
Die ersten Widerstände regten sich unter Conradt von Rosenberg, dem Sohn von Lorenz. Der aber machte kurzen Prozeß.
- Den ehenheimischen Bauern Hans Kahl, der auf Anweisung seines Grundherrn als erster die Frondienste verweigerte,
ließ er kurzerhand im Schloß in den Turm sperren und so lange darin schmachten, bis er versprach, weiterhin ohne
Widerrede zu fronen.
Kilian Rimpach, einem frauentalischen Untertanen, erging es Jahre später ebenso. Dieser war jedoch keineswegs bereit,
nachzugeben. Als er aber im Turm so schwer erkrankte, daß man um sein Leben bangen mußte, ging sein Sohn hinter
dem Rücken seines Vaters zum Junker und verpflichtete sich, die Frondienste für diesen zu übernehmen.
Cuntz Holzmann, ein anderer frauentalischer Untertan, der durch die vielen Frondienste in Schulden geraten war und
deshalb auch jahrelang seine Gülten nicht hatte entrichten können, ritt auf Anraten des Klosterverwalters heimlich nach
Ansbach und beschwerte sich beim Markgrafen.
Als Conradt von Rosenberg davon erfuhr, verlangte er in einem Schreiben an den Markgrafen, Cuntz Holzmann ins
Gefängnis zu werfen. Nachdem dort auch dessen rückständige Gülten bekannt wurden, legte man ihn an "eine Kette" und
zwang ihn, seinen Hof weit unter dem Preis zu verkaufen. Dem Käufer wurde auferlegt, Conradt von Rosenberg die
geforderten Fronen zu leisten.
Solange Conradt von Rosenberg lebte, wagte niemand in Waldmannshofen mehr gegen die Fronen aufzubegehren. Als er
jedoch 1581 kinderlos starb und Waldmannshofen an die rosenbergische Linie Niederstetten fiel, sahen die fünf
frauentalischen Untertanen in Waldmannshofen eine Chance, von der drückenden Last der Fronen loszukommen. Bestärkt
und gedrängt durch den markgräflichen Verwalter des Klosters Frauental verweigerten sie den neuen Herren die
Frondienste.
Diese waren jedoch so wenig wie Conradt von Rosenberg bereit, auf überlieferte Rechte zu verzichten.
Sie ließen die fünf frauentalischen Untertanen festnehmen, vier davon in Niederstetten, den fünften in Gnötzheim in den
Turm werfen, und waren weder durch markgräfliche Protestbriefe noch durch Drohungen dazu zu bewegen, die
Gefangenen, die sich trotz wochenlanger härtester Turmstrafe bei Wasser und Brot und massiver Erpressungsversuche
beharrlich weigerten, ein erneutes Fronversprechen abzugeben, wieder auf freien Fuß zu setzen.
Erst als der Kastner von Uffenheim, ein markgräflicher Beamter, mit bewaffneter Macht im rosenbergischen Gnötzheim
einfiel und den Vogt mitsamt dem Schultheißen und zwei Bauern nach Uffenheim führte und dort einsperrte, ließen sie die
fünf Gefangenen schließlich ohne Fronversprechen frei.
Die Angelegenheit führte zu einem sich über Jahrzehnte hinziehenden Prozeß zwischen dem Markgrafen und den
Rosenbergern vor dem Reichskammergericht in Speyer, der jedoch das Los der Waldmannshöfer Bürger nicht erleichterte.
Viele davon gerieten in Schulden, da sie ihrer eigenen Arbeit nicht mehr genügend nachkamen.
Die fünf frauentalischen Untertanen, die zwar jetzt nicht mehr fronen mußten, verkauften einer nach dem anderen ihren Hof
und verließen Waldmannshofen, weil der neue Herr Albrecht Christoph von Rosenberg offenbar auch weiterhin Druck auf
sie ausübte, um sie gefügig zu machen.
Nach dem Übergang der Herrschaft an die Herren von Hatzfeld im Jahre 1637, die im Schloß in Niederstetten residierten,
finden wir immer wieder Streitigkeiten zwischen den Bewohnern Waldmannshofens und dem hatzfeldischen Vogt wegen
der Fronen, an deren Umfang sich zunächst nichts änderte.
Im Jahre 1690 kam schließlich ein Vergleich zustande, durch den ein Teil der Fronen durch eine jährliche Geldzahlung
abgelöst und die restlichen Fronverpflichtungen, die in erträglichen Grenzen gehalten waren, vertraglich genau festgelegt
wurden.
Gegenüber der bisherigen Praxis brachte dies eine wesentliche Erleichterung für die Waldmannshöfer Gemeindeglieder.
Vor allem aber schien durch den Vertrag eine Willkür der Herrschaft und damit die Ursache der vielen Bedrückungen und
Streitigkeiten in Zukunft ausgeschlossen zu sein. Diese Hoffnung trog.
Wenige Jahrzehnte später wurde das herrschaftliche Schloßgut verpachtet. Die Abgaben und Frondienste waren nun an
den Pächter zu leisten, und das brachte neue Probleme, zumal sich die Pächtersfamilie über Generationen hinweg mit den
Waldmannshöfern nicht verstand.
Im Januar des Jahres 1796 entlud sich der jahrzehntelang schwelende Streit zwischen dem Pächter und den
Waldmannshöfer Gemeindegliedern in einem regelrechten Aufruhr. Anlaß dazu war u. a. die Kürzung des Lohnes für das
Frondreschen der Köbler in der herrschaftlichen Getreidescheuer. Bislang hatten die Drescher beim Messen des
ausgedroschenen Getreides mit dem Getreidemaß jedes 16te Metz für sich behalten dürfen, und zwar mit den Händen
angehäuft. Nach einer mit Billigung des damals in Waldmannshofen wohnenden Grafen von Hatzfeld erlassenen
Verfügung des Pächters sollte dieses nun mit einem Brett abgestrichen werden, was eine Minderung von jeweils etwa drei
Kilogramm Lohngetreide bedeutete.
Darüber gingen die Wellen in Waldmannshofen so hoch, daß der Graf im Verlauf der sich über Monate hinziehenden
Auseinandersetzungen mehrmals beim preußischen Landministerium in Ansbach ein Husarenkommando anforderte, um
seine "widersetzlichen Untertanen in Waldmannshofen wieder zur Ordnung und auf den Weg vernünftiger Vorstellungen zu
bringen", was er jedoch nicht erhielt.
Die Waldmannshöfer Köbler schrieben insgesamt fünf Beschwerdebriefe an den König von Preußen und baten diesen um
Vermittlung und Hilfe.
Das preußische Ministerium in Ansbach entsandte einen vom König bevollmächtigten Beamten, um die Vorgänge in
Waldmannshofen zu untersuchen und zu schlichten.
Dieser sorgte dafür, daß die Drescher ihr 16tes Metz wieder anhäufen durften und auch andere schikanierende
Anordnungen des Pächters zurückgenommen wurden.
Auf Grund der gräflichen Klage wurden aber vom preußischen Kammergericht 18 der 27 Köbler wegen Widersetzlichkeit
dazu verurteilt, beim Grafen Abbitte zu leisten und die vollen Gerichtskosten zu bezahlen.
Zwei davon erhielten eine dreitägige, einer eine fünftägige Gefängnisstrafe.
Das Urteil war sicherlich nicht dazu angetan, Friede und Eintracht im Dorf wieder herzustellen.
Die Betroffenen empörten sich dagegen, insbesondere gegen die Gefängnisstrafe und die Zahlung der Gerichtskosten; der
Pächter, vom Grafen unterstützt, antwortete mit neuen Repressalien, nicht nur bei den Fronen, sondern auch bei den
Gülten, die er nun z. B. unvermittelt bereits im Oktober verlangte, wo noch niemand gedroschen hatte.
Drei Jahre später verklagte Graf Hatzfeld seine Untertanen ein zweites Mal, weil sie die von ihm angeordneten Frondienste
für den Bau einer neuen Dreschhalle mit der Begründung ablehnten, Baufronen seien im Fronvertrag von 1690 nicht
enthalten.
Das königliche Kammergericht legte diesen Vertrag jedoch ganz anders aus und verurteilte die Dorfbewohner, den
geforderten Frondiensten unverzüglich nachzukommen.
Zwei weitere Jahre später hingen sich der Graf und die Waldmannshöfer Bauern bereits wieder in den Haaren. Dieses Mal
ging es darum, ob bei einer Fronfuhre von Ochsenfurt nach Waldmannshofen wie bisher 12 Metzen Sand oder, wie vom
Grafen angeordnet, 16 Metzen geladen werden mußten.
Die Bauern bekamen zwar Recht, die Streitigkeiten aber blieben.
Beendet wurden diese erst mit der Ablösung der Fronen im Jahre 1840.
Die der Herrschaft zu bezahlende Gesamtentschädigung wurde auf die einzelnen Fronpflichtigen verteilt und mußte in
zehn Jahresraten abgetragen werden. Im gleichen Jahr wurde auch der Zehnte, 1848 der Handlohn und 1853 die Gült
abgelöst.
Für die Bewohner des Dorfes Waldmannshofen waren damit die letzten Überbleibsel ihrer jahrhundertelangen
Abhängigkeit von den einstigen Dorfherren beseitigt. Herrschaftliche Willkür und ungerechtfertigte Bedrückung gehörten
nun endgültig der Vergangenheit an.
Herrschaftliche Fronen
FA12-2020