Aus dem Fehdewesen
 
 
 
  FA12-2020
 
 
  
 
 
 
  Kuntz von Rosenberg - Plackerey und Fehden
 
 
  Zum Ewigen Landfrieden
  Wenden wir uns zuerst dem kaiserlich angeordneten Landfrieden zu. 
  Der "Ewige Landfrieden" von 1495 war der Versuch, eine Wahrung von Rechten durch Gewalt zu beschränken.  Der Ewige 
  Landfrieden wurde vom Kaiser zur Wahrung des  Friedens angeordnet und von fürstlich-adeligen Teilnehmern mehr oder 
  minder freiwillig beschworen. Damit ist festgelegt, dass die Fürsten auf eine eigene Fehdetätigkeit verzichten werden und 
  Fehdetätigkeiten an gewisse Regeln gebunden werden. Es sollen Untergebene geschützt werden oder, falls sie selbst 
  fehdeberechtigt sind, dazu angehalten werden.
  Gründe sind in dem "Kriegs"-zustand zu finden, der schon damit ausgelöst werden kann, dass in ungeklärte Streitfällen 
  Gewalt ausgeübt wird oder das Gewaltrecht ausgelegt wird, um Raub und Besitzaneignung zu rechtfertigen. Es soll von 
  Fürsten, Adeligen und Städten gleichermaßen angewandt werden. 
  Der Landfrieden will keine Fehdeaufhebung erzielen sondern die "Spielregeln" festlegen, unter denen einzelne Adelige ihr 
  Recht durchsetzen können. Wer gegen diese Spielregeln verstößt wird in die Acht genommen.
  Schon vorher wurden Landfrieden angeordnet. 
  1404 ist in den Akten des Hochstift Würzburg nachzulesen: "dies sind die ritter und [edel-] knechte, die dem bischof von 
  würzburg, [johannes von egloffstein], den landfrieden geschworen haben: " .. Fritz Truchseß von Baldersheim.. , die doerfer 
  .. waldmannshofen.."
 
 
 
 
  Leonhard von Rosenberg 
  Nicht nur Kunz von Rosenberg war in Fehden involviert, gehen wir zurück an den Anfang des 16. Jahrhunderts. 
  Leonhard von Rosenberg, der von 1502 - 1512 brandenburgische Amtmann von Uffenheim ist, hat die Güter in 
  Waldmannshofen von seinem Bruder Hieronymus geerbt und wurde 1507 vom Markgrafen belehnt. 
 
 
 
 
  Die Geislingen-Fehde
  Hans von Geislingen, dessen Bruder 1506 von Reisigen (Reitern) der Stadt Nürnberg, die einen Ochsenzug eskortierten, 
  getötet wurde, führt im Oktober 1510 mit mehreren Rittern, darunter Leonhard von Rosenberg, eine gewaltsame Aktion 
  durch, nachdem die von Geislingen eingeklagte Schadenersatzforderung verhandelt und das Verfahren eingestellt wurde. 
  Daraufhin wurden sie vom Kaiser im Dezember 1510 in die Acht erklärt, "weil sie Nürnberg muthwillige fehde 
  zugeschrieben und schon vor Überschickung des feindsbriefes Hansen Vischer, Georg Volkamer und andere gefangen 
  genommen und weggeführt hatten".
  Im Oktober 1511 passiert eine Nürnberger Reisegruppe das Aktionsgebiet einer bischöflich-bambergischen 
  Jagdgesellschaft. Der Bischof entsendet seinen Diener Hans Thomas von Absberg mit Knechten zu den unbekannten 
  Reisenden, um die Personalien aufzunehmen.  Hier erfährt Absberg auch das Ziel der Reise. Am nächsten Morgen 
  überfällt Absberg mit seinen Knechten die Reisenden. Absberg beauftragt zwei Knechte, die zur Einholung des 
  Lösegeldes weggeschickt wurden, Hans von Geislingen als Nutznießer dieser Aktion zu benennen. 
  Die beiden Nürnberger Patrizier kamen nun in den Genuss eines mehrtägigen Schlossbesuchs zu Vorderfrankenberg und 
  Waldmannshofen. Die ursprünglich geplante Lösegeldübergabe war 4 Wochen später, tatsächlich sollen sie sich 37 
  Wochen auf der rosenbergischen Burg aufgehalten haben. 
  Im November 1511 ist ein Schlichtungstermin in der geislingischen Angelegenheit angesetzt. Unter Vorsitz von Markgraf 
  Friedrich von Ansbach wird kein Ergebnis erzielt. Seine Adelsnähe beweist der Markgraf mit enormen Zugeständnissen, 
  auf die die Nürnberger letztendlich nicht eingehen. Dieses Ergebnis spitzt das Fehdegeschehen 1511 und 1512 zwischen 
  einigen Rittern und der Stadt Nürnberg immer mehr zu. 
  Als Konsequenz wird eine erneute Reichsacht gegen Geislingen und seine Helferschaft verhängt. Die  Antwort ist eine 
  Überfallserie bis Ende 1512. In dem Umfeld der fehdeführenden Ritter ist neben Leonhard von Rosenberg auch Eberhard 
  Geyer von Giebelstadt, der später auch markgräflicher Amtmann von Uffenheim wird.  Die verschiedenen Überfälle haben 
  die Konsequenz, dass  Lösegelderlöse der Fehdeführer mit den Schadensersatzforderung aufgerechnet werden und  
  Hans von Geislingen unter Bürgschaft von 10 Adeligen, darunter dem Geschlecht Rosenberg eine Schuldverschreibung 
  zu zahlen hat. 
  Die Zahlungen aus der Schuldverschreibung sollen unter den beraubten oder um Lösegeld erpressten Nürnberger 
  Bürgern aufgeteilt werden. 
  Nach dem Fälligkeitstermin 1515 melden sich die Bürgen zu Wort, da sie vertragsgemäß "in die Laistung gemant" wurden. 
  Die Verhandlungen gehen in Einzelfällen bis vor das Kaiserliche Landgericht des "Burggraftums Nürnberg" in Ansbach. 
  Ob Leonhard von Rosenberg aus dem Bürgschaft an die Stadt Nürnberg gezahlt hat oder den Klageweg bestritten hat, 
  bleibt unbeanwortet.
 
 
 
  Kuntz von Rosenberg
  Kuntz von Rosenberg ist Leonhards Sohn. Er wird 1520 mit Waldmannshofen belehnt. Er ist 1528 
  Amtmann zu Röttingen und Reichelsberg. 
 
 
 
  Der Oettingische Überfall
  24. Juni 1520: Angehörige des Schwäbischen Bundes waren in Augsburg versammelt. Graf Joachim von Oettingen hatte 
  teilgenommen. Auf der Rückreise wurde er in Donauwörth gewarnt, dass  verdächtige Reiter unterwegs seien. Da der Graf 
  aber mit Niemandem in Fehde war und auch keinen Absagebrief erhalten hatte, achtete er nicht auf diese Warnung und 
  setzte seine Reise fort. 
  Kaum hatte er Donauwörth verlassen, sah er viele Reiter. An einen Widerstand war nicht zu denken war, so gab Graf 
  Joachim seinem Pferd die Sporen und floh wieder zur Stadt zurück. Unglücklicherweise stürzte sein Pferd. Die Reiter um 
  Thomas von Absberg holten ihn ein, einer der Feinde versetzte ihm einen Stich mit dem Schwert und verwundete ihn so 
  stark, dass er nicht weggebracht werden konnte. 
  Unter den Reitern war auch Kuntz von Rosenberg mit einem Gefolge von 20 Reitern aus seinem persönlichen Anhang.  
  Dieser war, nachdem ihn ein als Kurier in Augsburg stationierter Rosenbergischer Knecht über eine kurze Dauer des 
  Bundeskonvents informiert und er Absberg verständigt hatte, aufgebrochen. Beide Gefolge trafen sich drei Tage vorher und 
  verschanzten sich später mit weiteren Sinnesgenossen in einem Wald. 
  Man ließ den Grafen mit seiner Verletzung liegen, forderte aber vorher noch das Ehrenwort von ihm, dass er sich als ihr 
  Gefangener bei ihnen stellen wolle, wenn er wieder genese. 
  Nach dem Überfall löste sich das Kommando etappenweise auf, über die Altmühl ritten die Rosenberger in Richtung des 
  Schlosses Waldmannshofen zurück.
  In dem späteren Fehde-Brief sind Kuntz von Rosenberg oder sein Anhang nicht genannt sondern als Helfer und 
  Fehdediener, als "gebröt knecht", benannt. Nicht vergleichbar sind diese mit mittelalterlichen Eideshelfern, die sich für 
  einen verwandten oder befreundeten Prozessbeteiligten persönlich verwenden können, wenn sie von dessen Unschuld 
  oder der Rechtmäßigkeit seiner Forderung überzeugt sind.  Als Kriegssöldner werden die Fehdediener finanziell entlohnt, 
  führen dafür Befehle aus, können dafür kaum belangt werden oder müssen die Wahl des Dienstherrn oder den Inhalt der 
  Befehle nicht verantworten.
  Der schwer verwundete Graf wurde nach Donauwörth gebracht und den noch versammelten Bundesständen wurde 
  Bericht erstattet.
 
 
 
  Der Anlass
  Anlass für diesen Überfall war ein alte Auseinandersetzung der Absberger und Oettinger um eine Gebietsherrschaft. Der 
  Schiedsspruch, fast ein Jahrhundert vorher, wurde unter Auflagen erteilt, die die Oettinger nicht erfüllt haben und deren 
  Bestand sie nun bestritten haben.  
 
 
 
 
  Der Schwäbische Bund wird angerufen
  Die ganze Versammlung des Bundes war empört über diesen frechen Landfriedensbruch. Nach der oettingischen 
  Darstellung waren die Ansprüche eine "ganntz mutwillige nichtige fordrung" und die Tat ein heimtückischer Überfall und 
  ohne die vorherige Absage ein fehdewidriger krimineller Raubüberfall ("lanndtfridprüchige handlung") und damit ein 
  Verstoß gegen die Regeln, die 1495 mit dem kaiserlichen Landfrieden verordnet wurden.  
  Die Versammlung beschloss die Gewalthilfe wegen des Bruches der Landfriedenssatzung und dem Truchsessen Georg 
  von Waldburg, dem Schwiegersohn des Verletzten, wurde die Verfolgung und Bestrafung der Täter zu übertragen. Er 
  erhielt außer einer Anzahl von Pferden mehrere  Bundesmandate und Befehle an alle Bundesmitglieder: Wenn er deren 
  Gebiet betreten würde, solle er alle erforderliche Hilfe an Mannschaft und Kriegsbedarf erhalten. 
  Georg Truchsess von Waldburg  begab sich unverzüglich zu seinem Schwiegervater nach Donauwörth. Von ihm erfuhr er 
  den Tathergang. Er stellte fest, dass eine Heilung des Grafen außer den Grenzen der Kunst lag. 
  Georg Truchsess von Waldburg schrieb den beiden Söhnen des Grafen, Martin und Ludwig, die damals in Ingolstadt 
  studierten, dass sie nach Donauwörth kommen sollten. Er reiste dann nach Augsburg ab. Dort unterrichtete er die 
  Bundesstände von dem Tathergang und dem nahen Ende des Grafen von Oettingen, empfahl ihrem Schutz die beiden 
  Söhne des Grafen, und forderte sie zur Bestrafung der Täter auf. Er erhielt eine Bundeshilfe von 50 Reisigen bewilligt. 
 
 
 
 
  Georg Truchseß von Waldburg in Franken
  Mit seinen Schwägern und deren 30 Reisigen durchstreifte er zuerst das Ries, und, da er dort keine Spur mehr von den 
  Tätern antraf, wendete er sich nach Franken. 
  Dort angekommen, schickte er durch seinen Diener dem Thomas von Absberg und seinen Mithelfern einen Absagebrief. 
  Sie streiften daraufhin in Franken hin und her und näherten sich auch dem Schloss Absberg mit einer Abteilung von 40 
  Pferden, während andere 50 zum Odenwald hinzogen. 
  Dem Truchsess war daran gelegen, sich des Absberger Schlosses zu bemächtigen und hier das erste Beispiel von Strafe 
  zu geben. Es war Herbst und die Weiber des Dorfes waren gerade damit beschäftiget, die Rüben der Herrschaft 
  auszuziehen und in das Schloss zu tragen. Daher waren die Tore offen und eine Vorhut von Reitern des Truchsessen 
  drang ohne Widerstand in den Hof, nahm dem Torhüter die Schlüssel, besetzte hierauf die Tore und gab das verabredete 
  Zeichen, nach dem der Truchsess mit dem Rest der Mannschaft ebenfalls herbei eilte. 
  Das Schloss war nun für die Grafen von Oettingen in Besitz genommen, und eine Besatzung wurde zurückgelassen.
 
 
 
 
  Ein kaiserlicher Achtbrief für Kuntz von Rosenberg
  Am 6. August 1520 lässt Kaiser Karl V. den Achtbrief über Hans Thomas von Absberg und dessen Helfer ausstellen. 
  Damit  ist auch verbunden, dass Lehen an den Lehnsherrn zurückfallen, bei Waldmannshofen an den Markgrafen 
  Casimir von Brandenburg-Ansbach.
 
 
 
  Die truchsessischen Streifereien gehen weiter
  Im folgenden Jahr 1521 stellte der zu Ulm versammelte Bundestag des Schwäbischen Bundes weitere 50 Pferde zur 
  Verfügung des Truchsessen, der nun mit 100 Reitern im Frühjahr seine Streifereien fortsetzte.
 
 
 
 
  Der erste Überfall auf Waldmannshofen
  Am 8. März 1521 gewann er das feste Schloss Waldmannshofen, das Kuntz von Rosenberg gehörte, durch eine 
  Kriegslist. Die damals im Feld arbeitenden Landleute hatten ihre Häuser nicht mehr erreicht, als sie den Zug des 
  Truchsessen herankommen sahen. Sie waren alle hin zum Schloss gelaufen. Nur ein altes Weib lief heulend und 
  schreiend im Dorf herum und wurde zum Truchsessen von Waldburg gebracht. Dieser erklärte dem Weib, dass, wenn die 
  Bauern das Schloss nicht verlassen und ihm einhändigen würden, er den Ort verbrennen, und alles niederhauen lassen 
  werde. Das Weib, das die Drohung für Ernst nahm, rannte eilig in das Schloss und sagte den Bauern, was ihr der 
  Truchsess gesagt hatte. Dies wirkte. Die Bauern hatten keine Lust ihre Weiber und Kinder, Häuser und Fahrnisse des 
  Schlosses wegen aufzuopfern. Die Bauern waren in der Überzahl, entwaffneten die schwache Besatzung des Schlosses 
  und überlieferten das Schloss dem Truchsessen von Waldburg.
  Eine andere Quelle schildert uns:  Jörg (Georg) Truchsess von Waldburg bedient sich eines taktischen Tricks. Bauern, die 
  ins Schloss geflüchtet sind und die Tore verrammelt haben, wird mit Gemetzeln an ihren Familien gedroht, wenn sie nicht 
  übergeben würden. Das Schloss wird eingenommen und, da er das verbriefte Recht hat, nach Belieben Unterstützung 
  anzufordern, treffen aus der Reichsstand Windsheim 12 Mann als provisorische Garnison ein. Damit verliert Kunz von 
  Rosenberg nicht nur sein Schloss sondern auch die Einkünfte aus diesen Ländereien, da diese nun dem Schwäbischen 
  Bund zustehen.
  Jörg (Georg) Truchsess von Waldburg selbst gibt sich als Feind des Rosenbergers aus: "er herr Georg wer bericht, das 
  dis Schlos waltmanßhof(en) Conz(e)n  von Rossenberg des feindt er wer zustund", auch bietet er dem Markgrafen 
  Casimir an, anstelle von Kuntz von Rosenberg das Lehen zu nehmen: "solt Ine als gern zu ainem lehenmann haben alls 
  einen von Rosenberg". 
  Eine Delegation aus Familienmitgliedern des Hauses von Rosenberg sowie verschwägerten und befreundeten 
  Geschlechtern wird drei Tage später in Uffenheim vorstellig, wo sich die Bundestruppe aufhält. Sie ersuchen um 
  Rückerstattung des Familienbesitzes Waldmannshofen. Sie finden jedoch keine Unterstützung bei den markgräflichen 
  Amtsträgern, dem Creglinger Amtmann Albrecht von Vestenberg und dem Uffenheimer Amtmann Eberhard Geyer. Beide 
  Amtleute vermitteln zwischen dem Truchsessen von Waldburg und den Rosenbergern und erreichen die Rücküberstellung 
  an Ansbach unter einer Auflage: Es soll vorerst keine erneute lehensweise Ausgabe des Schlosses erfolgen. 
  Waldmannshofen wird von den beiden Amtsträgern in eigener Regie verwaltet. 
  Von dem mobilen Besitz, wie es bei der Einnahme vorgefunden wurde, erstellen sie unter Anwesenheit eines Notars ein 
  genaues Bestandsverzeichnis, denn "alle varennde hab" steht nach dem Bundesreglement den Mitgliedern der 
  siegreichen Streife zu.
  Als Besatzung bleibt ein ansbachischer Diener namens Hans Herzog im Schloss. Er hat Anweisung, dort niemanden 
  weder aus- noch einzulassen.
  Was dann in Waldmannshofen geschah bleibt nicht ganz im Nebel der Geschichte verborgen, dazu später. Kuntz von 
  Rosenberg scheint sich selbst aus weiteren Absberger Fehden herausgehalten haben, er belieferte Absberger Übergriffe 
  lediglich mit Knechten aus seinem unmittelbaren Burggefolge. So ist der Knecht Jörg im Juli 1522 in der Oberpfalz bei 
  einem Überfall auf einen Nürnberger Kaufmann beteiligt. 
  In diese Zeit fallen Überfälle aus Mangold von Ebersteins Fehde gegen die Reichsstadt Nürnberg, an denen Kuntz von 
  Rosenberg teilgenommen hat. 
 
 
 
 
  Vermittlungsversuch der Markgrafen
  Auf Ansuchen des Crailsheimer Amtmanns, des Vaters von Hans Thomas von Absberg, versuchte nun der Markgraf 
  Casimir von Brandenburg die Sache zu vermitteln. Der Kaiser selbst wurde beim Schwäbischen Bund vorstellig. In der 
  Woche nach Weihnachten 1521 wurde ein Gütetermin in Ansbach gehalten. Die Teilnehmer vom Schwäbischen Bund, 
  die Grafen von Öttingen und die von Absberg kamen jedoch nicht zu einer Einigung, da versuchte wurde, verschiedene 
  Streitigkeiten (die alte Auseinandersetzung, den Tod des Grafen von Öttingen und eine Gefangennahme kaiserlicher 
  Diener) zu vermitteln. In einem Vermittlungsvorschlag heißt es: "Doch was Schadens Kunzen von Rosenberg und seinen 
  Muhmen geschehen, sollte Kunz von Rosenberg selbst tragen."
  Eine andere Quelle schildert einen Vertrag vom 5. Januar 1522: Kuntz von Rosenberg soll seine Immobilien 
  zurückerhalten, er erhält, entgegen einer Entschädigung für Absberg, allerdings keine Entschädigung, da er weiter als 
  Fehdehelfer für seinen Verwandten, Mangold von Eberstein, tätig ist.
  Die Fehde könnte damit beendet und Reichsacht aufgehoben werden. Dieser Vertrag steht unter Bedenkzeit und unter 
  Zustimmung der Grafen von Oettingen und des Schwäbischen Bundes, die dann im Februar/März 1522 erfolgen soll. Er 
  wird automatisch gegenstandlos, wenn nicht beigepflichtet und ein Lösegeld bezahlt wird oder Absberg dem Vertrag 
  nicht bis 22. März 1522 zugestimmt hat.  Noch Anfang März ersuchte der kaiserliche Verhandlungsträger, die Deligierten 
  des Schwäbischen Bundes und die Öttinger die Ablehnung zu überdenken. Diese lange Frist für die Beilegung des 
  Streites steht in direktem Verhältnis zu der anstehenden Verlängerung des Zusammenschlusses zum Schwäbischen 
  Bund. Diese wird am 17. März 1522 für weitere 12 Jahre geschlossen und kurze Zeit später von Kaiser Karl V. bestätigt. 
  Es stellt sich heraus, dass der Stillstand in der Beilegung des Streites dienlich für die entscheidende Endphase der 
  Verhandlungen zur Verlängerung war. 
  Kuntz von Rosenberg hat gute Gründe, sich für vier Geiseln einzusetzen, die Absberg seit 1521 in Verwahrung hat: ihm 
  wurde -inoffiziell- zu verstehen gegeben, dass er sich sein Schloss Uttenhofen erst zurückverdienen müsse. Falls er 
  Absberg mindestens einen Gefangen "ledig mache" darf er heimkehren; Kuntz schildert diesen Kuhhandel in einem Brief 
  vom 14. März 1523 und berichtet, dass er die Weisung bereits auf dem Gütetermin 1521 in Ansbach erhalten habe. Hier 
  ist auch zu erfahren, dass die Geiseln ohne sein Zutun frei gekommen sind; er bittet darum, ihm sein Schloss 
  zurückzugeben, da durch sein Engagement -erfolglos oder nicht- sein Teil der Abmachungen erfüllt ist.
 
 
 
  Ein Überfall bei Wallmersbach
  Am 18. April 1522 überfällt Hans Thomas von Absberg einen von der Frankfurter Messe heimkehrenden Augsburger 
  Kaufmann bei Wallmersbach und nimmt ihn gefangen. Unterschlupf finden die vier Täter und die Geiseln unter anderem 
  zu Giebelstadt beim Uffenheimer Amtmann Eberhard Geyer. Damit nimmt Absberg nach Nürnberg auch mit Augsburg 
  die Händel auf. Beide Reichsstädte sind dem Schwäbischen Bund angeschlossen. Der Schwäbische Bund bietet im 
  Moment aber keine weiteren Truppen auf, als den bestehenden oettingischen Streifkorps mit 104 Mann.
 
 
  Der zweite Überfall auf Waldmannshofen
  Am 19. Mai 1522 informiert Hans Herzog, der vom Markgrafen eingesetzte Verwalter Waldmannshofens, das Ansbacher 
  Regiment und den Markgrafen, dass mehrere oettingische Streifreiter vor der Burg erschienen seien und um Unterkunft 
  und Proviant ersucht hätten. Obwohl Herzog sie auf seinen ausdrücklichen Befehl verwiesen habe, er dürfe niemanden ins 
  Schloss lassen und nicht von den dortigen Beständen ausgeben, sei ihnen kurz darauf das Gros der Reiter mit dem 
  Hauptmann Georg von Waldburg nachgefolgt und habe ihre Forderung unterstützt.
  Der Vogt behielt zwar die Nerven, wurde aber unruhig, da er befürchten muss, mit einer Fehlentscheidung den Widerwillen 
  des Bundes auf das Haupt seines Herren zu laden. Er bittet daher nochmals um genaue Anweisung. Zwei Tage später 
  erhält er nicht nur die volle Zustimmung in sein Verhalten, sondern darüber hinaus die Aufforderung, in keinem Punkt 
  davon abzuweichen: "unser begern .. das du dich seine f.g. beuelhs haltest, und dawider .. kain anders thust,". Herzog soll 
  dem Waldburger zudem ausrichten, die Bundesstreifen verfügen über genügend Zehrgeld, um sich aus eigener Tasche zu 
  versorgen. 
  Vielleicht fürchtet der Markgraf auch unnötiges Missfallen in seinem fränkischen Adel zu erregen, wenn er zulässt, das 
  ausgerechnet in Waldmannshofen eine Operationsbasis der Plackerbekämpfer etabliert wird. 
  Waldburg revanchiert sich für die respektslose Abfuhr, in dem er später markgräfliche Kontingentsreiter im Streifkorps 
  bezichtigt, sie hätten sich unerlaubt von der Truppe entfernt.
 
 
 
 
  "der zug wid(er) die francken sey entlich beslossen.." 
  Trotz Verhandlungen der fränkischen Reichsritterschaft mit dem Reichsregiment, den Reichsstädten und dem 
  Schwäbischen Bund wird dieser Feldzug des Schwäbischen Bundes im März 1523 beschlossen. Als Sammlungstag für 
  das gesamte Heer und die Artellerie ist der 1. Juni festgesetzt.  
  Bundesvorladungen ergehen nun an den fränkisch-nordwürttembergischen Adel und die markgräfliche Ritterschaft. 
  Diese werden im Umgang mit Landfriedensbrechern verdächtigt. Sie können sich mündlich rechtfertigen und es kann 
  eine eidliche Reinigung von ihnen verlangt werden. 
  Sollte sich der Adressat seiner Vorladung widersetzen, drohen ihm Schritte in nicht näher festgelegtem Umfang. 
  Viele betroffene Adlige wandten sich an den Markgrafen Casimir und dementieren jegliche Hilfeleistung. 
  Dem Markgrafen selbst sind allerdings die Hände gebunden, mit einem Eingreifen läuft er selbst Gefahr, gegen 
  Reichsgesetz zu verstoßen und sich von den anderen Bundesfürsten zu isolieren. 
  Es bleibt ihm lediglich, eine diplomatische Note an die Bundesversammlung zu leiten, in der er die Kompetenz des 
  Bundes kritisiert, Verdächtige zu befragen, als Exekutoren aufzutreten und in den verschickten Ladebriefen mit Krieg zu 
  drohen. Streng kritisiert er auch die Sonderfreiheiten des Schwäbischen Bundes, dass reichsrechtliche Bestimmungen 
  hinter denen des Bundes zurücktreten. 
  Einige Reichsritter verweigern ihre Anwesenheit oder verlassen den festgesetzten Vorladungstermin vorzeitig. Dies 
  macht ihre Sitze zu Angriffszielen des Schwäbischen Bundes. 
  Kuntz von Rosenberg ist mit Hans Thomas von Absberg als Haupttäter geächtet. An ihn ergeht keine Vorladung.
  Der schwäbische Chronist Martin Crusius fasst das Geschehen ab dem 1. Juni lapidar zusammen: 
  "innerhalb 2. Monathen 23. Fränkische Schlösser und Vestungen, in welchen gemeldter Johann Thomas eine Retirade 
  und Aufenthalt hatte, demolirt, weilen die Adeliche Besitzer derselben.. ihre Unschuld mit keinem Eyd purgiren konnten."
  Die gesamte Streitmacht des Heeres setzt sich aus 1000 Reitern und etwa 10.000 Fußsöldnern sowie Feld- und 
  Belagerungsartellerie in unterschiedlicher Größe zusammen. 
 
 
 
  Der dritte Überfall auf Waldmannshofen
  Am 22. Juni wird nun das Waldmannshöfer Schloss angegriffen und verbrannt:  "Item montags den 
  zwenundzwaintzigisten juny sind herr Jorg Truchsas, veldthaubtman, und das kriegsvolckh fort uff Uffenhaim geruckt, 
  doselbt den Eritag stillgelegen, in derselben zeit zwen veindtsbrieff durch einen knaben gen Waltmanshouen und Gnetze, 
  bede Cuntzen von Rosenberg zugehörig, geschickt und dieselben zway heuser sambt iren zugehörenden pauern und 
  nutzungen erfordern lassen. Aber in denselben heusern ist niemandt gefunden worden. 
  Uff solche handlung ist erstlich das schloss Waltmaushouen, welchs dann gar geraumbt  und ausgeleret gewest, durch 
  den obersten veIthaubtman und andere haubtleute verprennt, die paurn auch in des bundes pflichten angenomen, mit der 
  aufflage, dhweil sich dieselben paurn hienor  wider ir zusagen gegen herr Jorgen Truchsasen  etwas ungepürIichs, 
  ungehorsam und strafbar gehalten haben, also das sy die paurn plünderns oder zum wenigsten pranntschatzung wirdig 
  gewest weren, das demnach die paurn zu einer straf gemainlich und ein yeder sunderlich, sunder ainicher were mit 
  weissen steblein den negsten zu den bundsraten, so damals zu Hasfurt gewest, sich stellen, antzaigen, doselbst weiters 
  beschaids und der gnade erwartten sollen. "
  Eine andere Quelle schildert uns: Zwischen dem 22. und 23. lässt sich die Hauptarmee in der Nähe von Uffenheim nieder.  
  Auf dem Weg liegt das Städtchen Aub, zu einer Hälfte Kuntz von Rosenberg zum andern dem Würzburger Oberhirten 
  zuständig. Dort wird alles rosenbergische Eigentum übernommen, der Ort selbst mit einer Brandsteuer belegt: "umb 
  tausend gulden gepranntschatzt". Das Wittum von Kuntzens Ehefrau wird gleichfalls beschlagnahmt: "nit mer dann ir 
  varnus, clainotter und claider gelaßen".
  Von Uffenheim entsendet Jörg Truchsess von Waldburg einen Trupp, der das nahe bei Aub gelegene Waldmannshofen 
  übernehmen und schleifen lassen soll. Das Schloss steht schon seit seiner Einnahme 1521 unter markgräflicher 
  Direktverwaltung und ist nicht nur verlassen, sondern auch leergeräumt (durch Hans Herzog im Auftrag Markgraf 
  Casismirs?). 
  Ein Teil der zur Schlossherrschaft gehörigen Bauern scheint den Bündischen mit einigem Widerwillen zu begegnen, 
  woraufhin Waldburg  sie eidlich in die Pflicht nimmt, sich den zu Haßfurt sitzenden Bundeskommissaren zu stellen.  
  Inwieweit hierbei alte Animositäten zwischen dem markgräflichen Vogt Hans Herzog und dem Truchsess von Waldburg 
  zum Tragen kommen, bleibt unklar, ebenso, ob Herzog zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch in Waldmannshofen Dienst 
  tut. 
  Denkbar wäre auch, dass die Bauern Kuntz von Rosenberg eine gewisse Anhänglichkeit bewahrt haben oder aber dem 
  Markgrafen, den sie geschädigt glauben.
  Einen Abstecher nach Gnötzheim führt derweil Kriegsrat Burghard Marschall mit einigen städtischen Reitern aus. Auch 
  Kuntz von Rosenbergs zweites Schloss - und damit das Dritte des Gesamthauses Rosenberg nach Boxberg - wird 
  eingerissen.
 
 
 
  Die Urfehde 
  Kuntz von Rosenberg leistet schließlich am 19. Oktober 1523 "auß sorgen" Urfehde:
  " Ich Conradt von Rosenbergk zu Gnetzheim Bekhenn offentlich mit dem brief. Nach mir darumb das ich gemeins Bundts 
  zu Schwaben offentlich Beclert und verkundt Aechter Landtfriedbrecher unnd desselben Bundts beschediger, wieder den 
  Landfrieden gehaust gehoft, geatzt, getrenckt, enthalten selbs mit gritten bin, hilff gethan unnd fürgeschoben hab, zu 
  pillicher straff Itzt angezeigter verwurkung von gemeinen Stenden des Bundts zu Schwaben Meine Schlösser unnd sitz. 
  Waltmanshofen, Gnotz unnd Uttenhofen außgebrendt und zerriessen, und dazu meine gutter eingenommen, die mir 
  nochmals Ine Standt und werdt, wie die Itzt gefunden, auf mein unnd anderer meiner Herren und freundt unterthenig 
  hochfleissig bitt, und bezahlung Tausent Gulden Reinisch an erstattung gemeines bundts aufgelauffens schadens, 
  wiederumb eingeben unnd zugestelt sein. Und darzu ich gnediglich auß sorgen gelassen, unnd wiederumb zu gemeins 
  bundts Huldigung genomen bin.
  Daß ich das alles unnd iedes zu velligem gnügen, unnd underthenigem fleissigem Dank angenomen, unnd mich umb 
  solcher erzeigter gnaden willen daruf verpflicht verbunden unnd verschrieben hab, und thun das hiemit wissentlich in 
  crafft ditz briefs.
  Nemlich das ich noch mein erben samentlich od sonderlich das obberurt überziehen, außbrennen unnd zerreissen 
  gemelter meiner Schlosser unnd sitz, unnd einnemen meiner güter unnd derselben Nutzung, und was in unnd mit 
  solchem allem unnd yeden, auch gegen meiner Person von wegen gemeins Bundts fürgenomen, geubt unnd begangen 
  ist, gegen gemeinen Stenden des Bundts samentlich od sonderlich od denen so Inen zu versprechen steen, unnd so 
  darunder gehandelt haben, Iren nachkomen unnd erben, In argem od unguttem, hinfuro ewiglich durch uns selbs noch 
  Jemandt andern von unsert wegen, nit andern ässern noch wehren, weder mit noch one recht keine clag haben, 
  furnemen noch gewinnen sollen noch wollen, Darzu soll unnd will ich mein leben lang umb keinerlei sachen willen, gegen 
  den Bundtsstenden, gemeinlich od sonderlich, mit der that furnemen, handeln noch zu thun gestatten verschaffen od 
  verwilligen, auch wieder sie zu thetlicher Handelung, niemandt hausen hofen noch furschieben, gantz in kein weiß, 
  Sonder gemeiner Bundtsstende schaden warnen, unnd fromen werben unnd furdern, Unnd ob ich ausser halb obherurter 
  billicher empfangener straff, derhalben ich mich dan wie oblaut für unnd mein erben, aller forderung entlich verziehen 
  hab, über kurtz od lang, zu gemeinen Stenden des Bundts gemeinlich oder sonderlich, oder denen so Inen zu 
  versprechen steen, Ir nachkomen unnd erben Spruch od Vorderung hete od gewinne, Worumb das were, das soll unnd 
  will ich nit anderst suchen noch furnemen dan mit ordenlichem rechten, an den enden, unnd in den gerichten, darin ein 
  Jeder nach des heiligen Reichsordnung geherig ist, unnd sie darüber mit auslendischen Gerichten unnd sachen, nit 
  dringen noch beschweren one geverde, das alles unnd Jedes whar, steet, unnd vhest zu halten, hab ich obgenanns 
  Conradt von Rosenberg, mit treuen an Aydts stat zugesagt, unnd zu warem urkundt 
  der Ding mein eigen Insiegel offentlich an diesen brief gehangen, darzu solchen blief mit meiner eigen Handt 
  underschrieben, unnd mit fleis erbetten, die Edeln unnd Vhesten Lorentz von Rosenberg Amptman zu Mekmüll unnd 
  Bernhardten von Thungen, Amptmann zu Rottenfels mein liebe Vettern, das sie Ire eigene Insiegel, darunder ich mich 
  auch verbindt zu halten was vorsteet auch an diesen Brieff, doch Inen unnd Iren erben one schaden, gehangen haben.
  Der geben ist auf Montag nach Sanct Gallentag nach Christi gepurt 1523."
  Damit erfüllt er die Bedingungen: er gesteht nicht nur die Beherbergung sondern auch die Mittäterschaft und verzichtet 
  auf Rechtsmittel. Er hat 1.000 Gulden beizubringen, eine Pauschale für die Aufwendungen des Schwäbischen Bundes. 
  Dafür wird er wieder ins seine Herrschaften zu Waldmannshofen, Uttenhofen und Gnötzheim eingesetzt. Zwei Bürgen, 
  Lorenz von Rosenberg und Würzburgs Bundesrat Bernhard von Thüngen bezeugen seine Aussöhnung. Lorenz von 
  Rosenberg, Kuntz Vetter, haftet in Gemeinschaft mit anderen Rittern für die fristgemäße Auszahlung der 
  Kostenvergütung. Diese war im Sommer 1527 noch nicht bezahlt und ihm wurde ein weiteres Jahr Aufschub gewährt.
 
 
 
  Verwandschaftliche Bande
  Sicherlich müssen wir Kuntz von Rosenbergs Fehdetätigkeit auch im Zusammenhang mit dem 
  Gesamthaus Rosenberg betrachten, das immer wieder mit der Kaufmannsstadt Nürnberg in Fehde war. 
  Mit der Zerstörung eines Vorpfostens zur Pfalz und der verkehrstechnisch zentral an dem 
  Kreuzungspunkt Frankfurt Augsburg und Würzburg Esslingen gelegenen Burg Boxberg in 1523 war ein 
  Höhepunkt erreicht, der später mit einer Auseinandersetzung um die lange währende Gefangennahme 
  eine Nürnberger Kaufmanns oder der Gefangennahme des Sohnes von Georg von Waldburg übertroffen 
  wurde.
  Die Fehdetätigkeit übte er auch für seinen Schwager Mangold von Eberstein aus.  Interessant sind die 
  Berichte über die einzelnen Überfälle ganz ins unserer Nähe oder Kuntz von Rosenberg Erscheinung, die 
  wir dort nachlesen können.
 
 
 
  Quellen, davon viele im Netz zu finden:
  Ritzmann, Plackerey in teutschen Landen, 1995 (Hauptquelle)
  Vochezer, Geschichte von Waldburg Band 2, 1832 (erster und dritter Überfall)
  Walcher, Biografie des Truchsessen Georg III von Waldburg, 1900 (erster und dritter Überfall)
  von Eberstein, Geschichte der Freiherren von Eberstein, 1865 (weitere Fehdetätigkeit des Kuntz von Rosenberg)
  von Eberstein, Fehde des Mangold von Eberstein mit Nürnberg, 1879 (weitere Fehdetätigkeit des Kuntz von Rosenberg)
  Anzeiger für die Kunde der Deutschen Vorzeit, 13. Band, 1866 (dritter Überfall)
  May, Kurfürst, Cardinal und Erzbischof Albrecht II von Mainz und Magdeburg, 1865 (Urfehde des Kuntz von Rosenberg)
  Historisches Unterfranken, Uni Würzburg (Landfrieden von 1404)
  Nicht verwendete sonstige Quellen:
  Baader, Verhandlungen über Thomas von Absberg und seine Fehden, 1873 (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart, Band 114)
  Archiv für die zeichnenden Künste, 1841-1842: Übersicht von Holzschnitten der 1523 angegriffenen Schlösser 
  Lister der Wandereisen Holzschnitte, wikipedia
  Herolt,
  Hällische
  Chronik,
  1494
  -
  1545
  Manuskript
  oder
  Kolb,
  Geschichtsquellen
  der
  Stadt
  Hall
  in
  Württembergische
  Geschichtsquellen, 
  1894
  Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes Teil 1 und Teil 2 (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart, Band 14)
  Romane:
  Schönhuth, Sagen und Geschichten aus Hohenlohe, 1857 (Ein Besuch des Absbergers in Waldmannshofen)
  Hammerstein, Ritter, Tod und Teufel. Ein Bilderbuch aus dem 16. Jahrhundert, 1910 (Fehde des Mangold von Eberstein)