Waldmannshofen
FA12-2020
Pressespiegel
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Fränkische Nachrichten, 13. Januar 2007 Daniela Pfeuffer Ein Tauschgeschäft mit Folgen Archshofen, Freudenbach und Waldmannshofen feiern erste urkundliche Erwähnung Archshofen/Freudenbach/Waldmannshofen. Die Creglinger Stadtteile Archshofen, Freudenbach und Waldmannshofen feiern im Sommer große Jubiläen. Anlass hierfür ist die urkundliche Ersterwähnung vor 1200 Jahren, als im Jahr 807 ein Besitztausch zwischen kirchlichen und weltlichen Herrschaften stattfand. Die Ersterwähnung, auf welche sich das Jubiläum bezieht, findet sich in einer Bestätigungsurkunde dieses Tausches, gefertigt von Kaiser Karl V. (*I.), besser bekannt als Kaiser Karl der Große. Die Herrschaftszeit dieses Kaisers war im Innern geprägt durch das Bemühen, die Reichsverwaltung zu vereinheitlichen und Stammesherzogtümer abzuschaffen, indem er dem so genannten Dienstadel - Grafen - Land und Macht übertrug. Treueeid gebrochen Besitz- und Herrschaftswechsel gehörten für die Bewohner im Mittelalter ziemlich aller Regionen beinahe zur Tagesordnung. Getauscht wurde häufig, mal wurden getreue Kriegsherren belohnt, mal potenzielle Feinde besänftigt, meist jedoch wurde im Zuge einer strategischen Heiratspolitik der Kontakt zur zukünftigen oder bestehenden Verwandtschaft gepflegt. Der große Einfluss der Kirche auf die Politik und die strenge Gläubigkeit der Herrschenden im Mittelalter führte in dieser Zeit auch häufig dazu, dass weltliche Herren ein Kloster oder die Kirche mit diversem Grundbesitz belohnten. Die Urkunde, auf die sich das Jubiläum bezieht, aus der Zeit Karls des Großen, ist auch ein Beleg für die beginnende Ordnung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Karl V. (*I.) konnte weder lesen noch schreiben und erkannte dies als großen Nachteil, daraufhin führte er eine Schulpflicht ein. Seit dieser Zeit wurde das Geschehen außerhalb der Reichsstädte zumindest sporadisch erfasst. Karl ordnete beispielsweise die Aufzeichnung der jeweiligen Stammesrechte an und schuf mit seinen Kapitularien auch eine einheitliche Reichsgesetzgebung. Eine auf lange Sicht zuverlässige Verfechterin des Reichsgedankens wurde die Reichskirche, die Karl durch den Ausbau der Bistumsorganisation, durch Schenkungen, Festigung des Kirchenzehntgebots und durch seine Sorge für innere Reformen des kirchlichen und klösterlichen Lebens förderte, aber die Kirche auch stärker in den Dienst des Reiches stellte. Um die Vorgänge im Jahr 807 zu verstehen, ist ein Blick in die Geschichte notwendig: 742 wurde das Bistum Würzburg gegründet. 788 wurde Herzog Tassilo, ein Cousin Karls des Großen, wegen wiederholten Bruchs des Treueeides abgesetzt und das Stammesherzogtum Bayern wurde von den Präfekten Graf Gerold - nach dessen Tod - von Graf Audulf verwaltet. Zum Besitz Audulfs gehörte unter anderem der Gollachgau sowie einige Dörfer im Taubergau. In der Regel handelte es sich bei solchen Herrschaften um allerlei Streubesitz, von einem zusammenhängenden Landstrich ist auch in diesem Fall sicher nicht zu sprechen. Originalurkunde in Würzburg Wie bereits beschrieben, fanden im Mittelalter häufig Tauschgeschäfte zwischen weltlichen und geistlichen Herrschaften statt, so auch in diesem Fall. Der Bischof des Bistums Würzburg, Eigilward, übertrug die Ortschaften Archshofen, Freudenbach und Waldmannshofen dem Grafen des Gollachgaus, namens Audulf. Im Gegenzug bekam der Bischof von Würzburg die Dörfer Schüpf und Üttingshof übertragen. Dieser Tausch bedurfte anschließend noch der Zustimmung Karls V. (*I.) , der im Jahr 800 zum Kaiser gekrönt wurde. Am 7. August 807 hat er diesen Gebietstausch bestätigt - diese Bestätigung ist Anlass für das 1200-Jahr-Jubiläum. Die Urkunde befindet sich heute im Staatsarchiv Würzburg (Würzburger Urkundenbuch Nr. 1203, Bestand Kaiserselekt, Signatur 3). Der Original-Wortlaut der Urkunde ist lateinisch, in der Übersetzung hört er sich so an: „Deshalb sei der großen Anzahl unserer jetzigen und künftigen Getreuen kundgetan wie der verehrungswürdige Agilward, Bischof der Stadt Würzburg und der Kirche von Würzburg und der rühmliche Graf Audulf durch zugesandte Bittschrift unserer Hoheit mitgeteilt haben, dass sie einig Besitztümer zum gegenseitigen Vorteil unter sich getauscht und zusammengelegt hätten.“ „Was daselbst vorhanden ist“ Und weiter heißt es „Damit zusammen hat er [gemeint ist der Würzburger Bischof, d. A.] übergeben Ländereien, Häuser, Gebäude, Felder, Wiesen, Wälder, Weiden, Gewässer (fließende und stehende), was der Kirche selbst gehört, was im Dorf daselbst offensichtlich vorhanden ist als Besitz und Herrschaft, und den Zehnten, was aus den drei Dörfern herauskommen muß, nämlich aus dem oben genannten Dorf Fridunbach [Freudenbach, d. A.], aus Autgausisoua [Archshofen, d. A.] und Wualtmannisoua [Waldmannshofen, d. A.], ausgenommen jene Besitztümer, die er [der Bischof, d. A.] für den heiligen Martyrer Kilian vorbehalten hat. Ebenso und als Ausgleich hat der schon genannte Graf Audulf über unser Gefolgschaft von seinem Besitztum dem oben genannten verehrungswürdigen Bischof Agilward und seiner Gemeinschaft an seiner Kirche in Würzburg, die zur Ehre des hl. Erlösers erbaut ist, übergeben: eine Kirche im Taubergau, in dem Dorf Sciffa [Schüpf, d. A.] heißt, an einem Bach, der ebenfalls Sciffa heißt, zusammen mit Ländereien, Häusern, Gebäuden, Feldern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Bächen, Seitenbächen ...“ „Wir mochten ihr Begehren nicht ablehnen“ Karl V. (*I.) setzt am 7. August 807 seinen kaiserlichen Siegelring unter die Tauschurkunde Archshofen/Freudenbach/Waldmannshofen. Nachfolgend der komplette Original-Wortlaut der Tauschurkunde aus dem Jahre 807 (entnommen der Festschrift der Ortschaft Freudenbach, übersetzt aus dem Lateinischen von Werner Loesti): Monumenta Boica, München 1928, Band 28, Seite 5f und Württembergisches Urkundenbuch, Band l, (Jahre 700 - 1137) Seite 66f. „Anno 807. 7. August. Ingelheim. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes! Der allerdurchlauchtigste, erhabene Karl, von Gott gekrönt und der Große, der fromme Kaiser über das Römische Reich, zugleich auch durch Gottes Gnade König der Franken und der Langobarden. Indem WIR das, was die Getreuen Unserer Herrschaft nach ihrer Bequemlichkeit untereinander getauscht oder gewechselt haben, durch Unsere Königsurkunde bestätigen, üben WIR einen königlichen Brauch aus und vertrauen darauf, dass dies in Zukunft unverbrüchlicher Rechtszustand bleibt. So möge es der Erhabenheit all Unserer Getreuen bekannt sein, sowohl der gegenwärtigen als auch der künftigen. So haben der ehrenwerte Herr Agilward, Bischof der Kirche in der Stadt Würzburg, sowie auch der ruhmreiche Graf Audulf eine Bittschrift übersandt und Unserer Hoheit kundgetan, dass sie zu ihrer Bequemlichkeit einige Besitzungen untereinander getauscht oder gewechselt hätten. Und zwar überließ der oben genannte Herr Agilward, der ehrenwerte Bischof, aus dem Eigentum des Klosters, welches errichtet wurde zu Ehren des heiligen Erlösers, worin der heilige Kilian, der kostbare Märtyrer, mit seinem Leib ruht, mit Zustimmung und Einverständnis der dort befindlichen Diener Gottes dem besagten Manne Audulf, dem ruhmreichen Grafen auf Unserer Seite, eine Kirche in dem Dorf, welches FRIDUNBACH genannt ist und in dem Gau liegt, der Gollachgau heißt, mitsamt Ländereien, Häusern, Gebäuden, Feldern, Wiesen, Wäldern, Weiden, Gewässern und Wasserläufen sowie allem Unbeweglichen, was zu der betreffenden Kirche gehört oder soviel er in dem betreffenden Dorf augenscheinlich besitzt und was darin augenscheinlich sein Eigentum, Besitz und seine von drei Dörfern zu leistende Steuereinnahme ist. Es handelt sich um oben genanntes Dorf FRIDUNBACH, um AURGANSISOVA und um UUALTMANNISOVA. Ausgenommen sind diejenigen Leibeigenen, die er zum Dienst des heiligen Kilian bestimmt hat. Ebenso hat zur Entschädigung dieses verdienten <Mannes> der oben genannte Audulf von seinem Lehen, das ihm aufgrund Unserer Begleitung übertragen wurde, dem oben genannten Manne Agilward, dem ehrwürdigen Bischof, und seiner Bruderschaft der den Würzburgern zugehörigen Kirche, welche erbaut ist zu Ehren des heiligen Erlösers, eine Kirche im Taubergau überlassen, deren Name (Ober-) Schüpf ist am gleichnamigen Flüsschen Schupf, zusammen mit Ländereien, Häusern, Gebäuden, Feldern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserläufen, bebautem und unbebautem <Gebiet>, sowie in einem weiteren Dorf, welches Üttingen (heute nur noch Üttingshof) heißt im selben Gau mit Häusern, Gebäuden, Feldern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserläufen, bzw. was einst Hundulf in eben dieser Grafschaft des Audulf offensichtlich besessen hat und sein Sohn, der Pfarrer Agilulf, bislang offensichtlich innegehabt hat. Daher haben sie UNS zwei gleichlautende Tauschurkunden abgefasst, durch die Hand verlässlicher Leute bestätigt und Uns zur Durchsicht vorgelegt. Doch zur unanfechtbaren Beglaubigung haben sie Unsere Hoheit gebeten, den betreffenden Tausch gnädig durch eine königliche Urkunde von UNS zu bestätigen. WIR mochten ihr Begehren nicht ablehnen. Ihr sollt aber wissen, dass WIR in bestätigender Absicht und zur Mehrung UNSERER Gnade dies genehmigt und in allem bestätigt haben. Wir verordnen und befehlen, dass sie die aufgrund der erwähnten diesbezüglichen und von der Hand verlässlicher Leute bestätigten Urkunden über den Gütertausch, so, wie von ihnen erklärt, all das, was der eine Teil dem anderen zum wechselseitigen Vorteil rechtmäßig und vernünftigerweise hat zukommen lassen, künftig mit unanfechtbarem Recht anhand dieser UNSERER gnädig ausgestellte Urkunde innehaben und besitzen sollen, und dass ihnen bei allem, was sie künftig zur Förderung UNSERES Nutzens damit machen wollen, sowohl ihnen selbst als auch ihren Nachfolgern, freie Verfügung darüber gestattet sein soll. Und damit diese Urkunde gültig sei und sie über die Zeiten besser aufbewahrt werde, haben WIR sie mit UNSEREM Ring siegeln lassen. Von Aldrich in Vertretung von Erkanbald durchgelesen und unterschrieben. Am 7. August des 7. Jahres UNSERES von Christus gewährten Kaisertums, im 38. Jahr UNSERES Königtums in Franken, im 34. in Italien und im 15. zyklischen Jahr ausgefertigt in UNSERER Residenz zu Ingelheim. In Gottes Namen Glück! Amen“. (*I.) Anmerkung
1200 Jahre Waldmannshofen